Schulungsanspruch Stellvertreter
Verfasst: Montag 21. Januar 2019, 14:27
Hallo ins Forum,
nach der SBV-Wahl habe ich 2 Stellvertreter. Gilt für beide Stellvertretungen der gleiche Schulungsanspruch oder gibt's Unterschiede? Können Sie/ Könnt Ihr mir bitte die Gesetzestexte nennen? Danke schon mal im Vorfeld.
Liebe Grüße
nach der SBV-Wahl habe ich 2 Stellvertreter. Gilt für beide Stellvertretungen der gleiche Schulungsanspruch oder gibt's Unterschiede? Können Sie/ Könnt Ihr mir bitte die Gesetzestexte nennen? Danke schon mal im Vorfeld.
Liebe Grüße