1. Stellvertreterin geht in Erziehungsurlaub
Verfasst: Mittwoch 16. Januar 2019, 14:21
Ich habe einige Fragen zu folgendem Sachverhalt
Unsere aktuell gewählte Vertrauensperson (die bereits in den letzten Jahren unsere Vertrauensperson war) geht mit Ablauf des 30.11.2019 in Rente. Vorausschauend wurden daher bei der letzten SBV-Wahl drei (statt bislang zwei) Stellvertreter gewählt, da neben der scheidenden Vertrauensperson auch der dritte gewählten Stellvertreter zum 01.04.2020 in die Freistellungsphase der Altersteilzeit gehen wird.
Die erste Stellvertreterin ist nun schwanger und wird voraussichtlich im Laufe des Juli 2019 zunächst einmal in Elternzeit gehen - wie lange, ist bislang nicht bekannt.
Bleibt sie für die Dauer ihrer Elternzeit dann zunächst erste Stellvertreterin und wird durch den zweiten Stellvertreter vertreten oder fällt sie für die Dauer der Elternzeit aus der Riege der Schwerbehindertenvertretung heraus und der bislang zweite Stellvertreter rückt an die erste Stellvertreterstelle und würde dann auch ab dem 01.12.2019 auf die Stelle der Vertrauensperson rücken?
Danke im voraus für Ihre Hilfe.
Viele Grüße,
Corry Thorissen
Unsere aktuell gewählte Vertrauensperson (die bereits in den letzten Jahren unsere Vertrauensperson war) geht mit Ablauf des 30.11.2019 in Rente. Vorausschauend wurden daher bei der letzten SBV-Wahl drei (statt bislang zwei) Stellvertreter gewählt, da neben der scheidenden Vertrauensperson auch der dritte gewählten Stellvertreter zum 01.04.2020 in die Freistellungsphase der Altersteilzeit gehen wird.
Die erste Stellvertreterin ist nun schwanger und wird voraussichtlich im Laufe des Juli 2019 zunächst einmal in Elternzeit gehen - wie lange, ist bislang nicht bekannt.
Bleibt sie für die Dauer ihrer Elternzeit dann zunächst erste Stellvertreterin und wird durch den zweiten Stellvertreter vertreten oder fällt sie für die Dauer der Elternzeit aus der Riege der Schwerbehindertenvertretung heraus und der bislang zweite Stellvertreter rückt an die erste Stellvertreterstelle und würde dann auch ab dem 01.12.2019 auf die Stelle der Vertrauensperson rücken?
Danke im voraus für Ihre Hilfe.
Viele Grüße,
Corry Thorissen