Ein Inklusionsbeaufttragter für mehrere Unternehmen
Verfasst: Dienstag 15. Januar 2019, 10:58
Guten Tag an das Forum,
das Gesetz spricht ja davon, dass gem. § 181 Satz 1 am Ende SGB IX "falls erforderlich"... "mehrere Inklusionsbeauftragte bestellt" ... werden können. Wie sieht es aber mit dem "umgekehrten" Fall aus: Könnte bspw. ein sonst geeigneter externer Dritter die Aufgaben eines Inklusionsbeauftragten auch für gleich mehrere selbständige Unternehmer/Unternehmen (z.B. eigenständige GmbH) übernehmen? Falls ja, muss er (der bestellte Inklusionsbeauftragte) eigentlich (zwingend) Arbeitnehmer des Unternehmens sein?
Vielen Dank schon jetzt für die Rückmeldungen!
das Gesetz spricht ja davon, dass gem. § 181 Satz 1 am Ende SGB IX "falls erforderlich"... "mehrere Inklusionsbeauftragte bestellt" ... werden können. Wie sieht es aber mit dem "umgekehrten" Fall aus: Könnte bspw. ein sonst geeigneter externer Dritter die Aufgaben eines Inklusionsbeauftragten auch für gleich mehrere selbständige Unternehmer/Unternehmen (z.B. eigenständige GmbH) übernehmen? Falls ja, muss er (der bestellte Inklusionsbeauftragte) eigentlich (zwingend) Arbeitnehmer des Unternehmens sein?
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