SBV-Stellvertreter
Verfasst: Montag 14. Januar 2019, 11:27
Hallo zusammen,
ich bin seit dem 01.12.2018 neu gewählte Vertrauensfrau in unserem Unternehmen, das 230 schwerbehinderte und gleichgestellte Wahlberechtigte hat. In dem förmlichen Wahlverfahren wurde ich als Vertrauensfrau und 3 weitere Stellvertreter gewählt.
Laut § 178 Absatz 1 Satz 4 SGB IX habe ich die Möglichkeit, zu meiner Entlastung, die mit der höchsten Stimmzahl gewählten Stellvertreter zur Aufgabenübertragung heran zu ziehen. In diesem Fall handelt es sich insgesamt um
2 Stellvertreter.
Meine Frage:
Wie sieht es mit dem 3. Stellvertreter im Normalfall aus, wenn er von mir keine Aufgaben übertragen bekommt?
Besitzt dieser irgendwelche Rechte, selbstständig in seiner Funktion als gewählter SBV-Vertreter beratend und aktiv zu werden oder handelt es sich in diesem Fall um einen Reservekandidaten, wo die Amtsfunktion bis zur Heranziehung von Aufgabenübertragungen ruht?
Viele Grüße aus dem Ruhrgebiet
Anne Dymke
ich bin seit dem 01.12.2018 neu gewählte Vertrauensfrau in unserem Unternehmen, das 230 schwerbehinderte und gleichgestellte Wahlberechtigte hat. In dem förmlichen Wahlverfahren wurde ich als Vertrauensfrau und 3 weitere Stellvertreter gewählt.
Laut § 178 Absatz 1 Satz 4 SGB IX habe ich die Möglichkeit, zu meiner Entlastung, die mit der höchsten Stimmzahl gewählten Stellvertreter zur Aufgabenübertragung heran zu ziehen. In diesem Fall handelt es sich insgesamt um
2 Stellvertreter.
Meine Frage:
Wie sieht es mit dem 3. Stellvertreter im Normalfall aus, wenn er von mir keine Aufgaben übertragen bekommt?
Besitzt dieser irgendwelche Rechte, selbstständig in seiner Funktion als gewählter SBV-Vertreter beratend und aktiv zu werden oder handelt es sich in diesem Fall um einen Reservekandidaten, wo die Amtsfunktion bis zur Heranziehung von Aufgabenübertragungen ruht?
Viele Grüße aus dem Ruhrgebiet
Anne Dymke