Hallo,
ich bin neu gewählte SV in meiner Behörde.
Wie in jeder Behörde gibt es Regelbeurteilungen nach denen sich das berufliche Fortkommen richtet.
Bei uns werden die schwerbehinderten Kollegen nach den selben Vorgaben wie Kollegen ohne Behinderung beurteilt.
Schwerbehinderten wird Krankheit und eingeschränkte Einsatzfähigkeit im Beurteilungsgespräch vorgeworfen.
Ich suche alle Infos, Gerichtsurteile, eingene Erfahrungen, etc.. über Beurteilung schwerbehinderter Menschen ( Beamte ) in Behörden, vorzugsweise in RLP.
Danke schon mal im Vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
Beurteilungen in Behörden
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- Beiträge: 701
- Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55
Beurteilungen in Behörden RLP
Vergl. entsprechend für Landesbeamte Abschnitt 7.3 der schon etwas "betagten" sog. "Anwendungsleitlinien" für den öff. Dienst des Landes Rheinland-Pfalz von 2006 unter Verweis auf LbVO RP a.F.Tobias hat geschrieben:Ich suche alle Infos über Beurteilung sbM (Beamte) in Behörden in RLP.
Antiquariat...
Da schon in die Jahre gekommen und ua Rechtsänderung durch's BTHG – besteht da genereller Aktualisierungsbedarf dieser Anwendungsleitlinien durchs Ministerium für Soziales in RP nach über 12 Jahren ...
Ob und wie dies "andernorts" geregelt ist bzw. praktiziert wird, kann hier nachgelesen werden.
Viele Grüße
Albin Göbel
Re: Beurteilungen in Behörden
Hallo,
schau dir einfach mal die A-1473/3 Punkt 6 an.
Ist die Inklusionsvorschrift des Bundes , verbindlich für alle Soldaten und zivilen Mitarbeiter.
Viel Spass beim lesen.
LG Pascal
schau dir einfach mal die A-1473/3 Punkt 6 an.
Ist die Inklusionsvorschrift des Bundes , verbindlich für alle Soldaten und zivilen Mitarbeiter.
Viel Spass beim lesen.
LG Pascal