Betriebsrat - Untergremium Betriebsausschuss
Verfasst: Mittwoch 9. Januar 2019, 13:14
Hallo,
für kurzfristige, eilige Entscheidungen existiert
lt. § 27 BetrVG bei uns ein sogenannter Betriebsausschuss.
( https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__27.html )
Dieser ist mit einigen Mitgliedern des Betriebsrates besetzt
und tritt bei Bedarf zusammen.
Besteht auch hier ein Beteiligungsrecht der SBV ?
( § 178 Absatz 4 bezieht sich ja auf alle Ausschüsse )
für kurzfristige, eilige Entscheidungen existiert
lt. § 27 BetrVG bei uns ein sogenannter Betriebsausschuss.
( https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__27.html )
Dieser ist mit einigen Mitgliedern des Betriebsrates besetzt
und tritt bei Bedarf zusammen.
Besteht auch hier ein Beteiligungsrecht der SBV ?
( § 178 Absatz 4 bezieht sich ja auf alle Ausschüsse )