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VersMedV - Neufassung
Verfasst: Dienstag 18. Dezember 2018, 11:16
von pille
Hallo,
zur Zeit wird ja die Neufassung der versorgungsmedizinischen Verordnung
unter Einbeziehung der Sozialverbände wie dem VDK besprochen.
Ein Referentenentwurf zu einer Neufassung liegt meines Wissens bereits vor.
Darin sind einige tiefgreifende Änderungen vorgesehen.
Was mir bis jetzt aber neu war, ist, dass auch die Grenze für die Schwerbehinderung
von GdB 50 auf Gdb 60 angehoben werden soll.
Sicherlich, es ist noch eine laufende Diskussion.
Aber sind die Integrationsämter in diese mit einbezogen und
geben hier ebenfalls Stellungnahmen ab ?
Re: VersMedV - Neufassung
Verfasst: Dienstag 18. Dezember 2018, 11:23
von Ulrich.Römer
Hallo pille,
die Schwerbehinderteneigenschaft ist nicht in der Versorgungsmedizin-Verordnung sondern im SGB IX in § 2 Absatz 2 geregelt: "Menschen sind im Sinne des Teils 3 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt..."
Für eine Anhebung des GdB zur Schwerbehinderteneigenschaft wäre also eine Änderung des SGB IX notwendig.
Re: VersMedV - Neufassung
Verfasst: Mittwoch 19. Dezember 2018, 16:11
von pille
Hallo Hr. Römer,
danke für ihre Klärung meiner Frage.
Online-Petition zur VersMedV
Verfasst: Freitag 22. Februar 2019, 16:55
von jada.wasi
Hallo zusammen,
zur geplanten Änderung der
VersMedV läuft derzeit eine
Petition, an der jeder online teilnehmen kann oder per
Liste. Betrifft die künftige Anerkennung einer Behinderung bzw. Schwerbehinderung
Der Deutsche Behindertenrat, der VdK, DGB und viele andere fordern zu Recht, dass die geplante Verordnung so nicht verabschiedet wird. Dieser Entwurf, der künftig ja jede(n) betreffen kann, muss unbedingt nachgebessert werden!
Gruß Jada Wasi
VersMedV Entwurf – Streit um künftige "Kriterien" eines GdB
Verfasst: Mittwoch 15. Mai 2019, 15:00
von albin.göbel
pille hat geschrieben:Ein Referentenentwurf zu einer Neufassung liegt meines Wissens bereits vor. Darin sind einige tiefgreifende Änderungen vorgesehen.
Ist schon dritter "Anlauf" des BMAS seit 2014: Infos zu
häufig gestellten Fragen zum Entwurf einer 6. ÄndVO-VersMedV vgl.
BDH (Okt),
DGB (Nov),
VdK (Feb),
Presse (März),
DBR (April). Vergl. auch Aktuelles zur
Petition (Mai), sowie fortlaufende Berichte unter
reha-recht.de, wo Sie auch den Vorentwurf des BMAS finden in der "Infothek". Bisher gab's lediglich "Vorsondierungen", jedoch noch
keinen Referentenentwurf.
NEU Anmerkung Prof.
Düwell, jurisPR-ArbR 19/2019 Anm. 1 bezüglich SBV im Abschnitt D.3: Der Autor hält es für zweifelhaft, dass die neue Fristenregelung im Vorentwurf von den beiden gesetzlichen Ermächtigungsnormen gedeckt wäre mit m.E. stichhaltiger verfassungsrechtlicher Begründung bzw. Gesetzesvorrang. Der Gesetzesvorrang wurde im Entwurf offenbar (erneut) verkannt, trotz klarer Ansage BAG 23.07.2014, 7 ABR 61/12, II.2.b Rn.
27, unter Verweis auf BVerfG 1958.
www.gesetze.berlin.de
Viele Grüße
Albin Göbel
Überwältigende Unterstützung für Petition
Verfasst: Montag 1. Juli 2019, 22:00
von albin.göbel
- »Überwältigende Unterstützung«
Nahezu 30.000 Unterschriften stoppen vorläufig die Änderungen der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Siehe dazu den heutigen
Kurzbericht. BMAS hat zugesagt, bei anstehenden Änderungen zukünftig auch Schwerbehindertenvertretungen mit einzubeziehen.
Kontextlink
Das Online-Nachrichtenportal
Viele Grüße
Albin Göbel
Re: VersMedV - Neufassung
Verfasst: Mittwoch 21. August 2019, 00:04
von Michael Karpf
Ich war am 6. August 2019 als HSBV zum Fachgespräch der DVfR zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) beim Sozialverband VdK Deutschland e.V. in Berlin eingeladen und habe mich in die Diskussion eingebracht.
Das nun vorgelegte Ergebnisprotokoll spiegelt den Diskussionsverlauf treffend wider. SoVD und VdK haben ihre abgestimmten Anpassungsempfehlungen in den BMAS-Entwurf vom August 2018 für eine geplante 6. Änderung der VersMedV eingearbeitet. Zentrale Punkte:
▪Wahrung der Persönlichkeitsrechte betroffener Menschen
▪Verwendung eines abstrakten Behinderungsbegriffs
▪Anwendung der ICF als Ordnungsprinzip
▪keine Befristung von GdB-Bescheiden
▪Heilungsbewährung in der Regel 5 Jahre, mit der Möglichkeit der Neubegutachtung
▪Bestandsschutzregelungen bis 31.12.2022
Die Dokumente zum Fachgespräch sind Online gestellt.
https://www.reha-recht.de/infothek/beit ... erordnung/
Viele Grüße
Michael Karpf