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VersMedV - Neufassung

Verfasst: Dienstag 18. Dezember 2018, 11:16
von pille
Hallo,

zur Zeit wird ja die Neufassung der versorgungsmedizinischen Verordnung
unter Einbeziehung der Sozialverbände wie dem VDK besprochen.
Ein Referentenentwurf zu einer Neufassung liegt meines Wissens bereits vor.
Darin sind einige tiefgreifende Änderungen vorgesehen.

Was mir bis jetzt aber neu war, ist, dass auch die Grenze für die Schwerbehinderung
von GdB 50 auf Gdb 60 angehoben werden soll.

Sicherlich, es ist noch eine laufende Diskussion.

Aber sind die Integrationsämter in diese mit einbezogen und
geben hier ebenfalls Stellungnahmen ab ?

Re: VersMedV - Neufassung

Verfasst: Dienstag 18. Dezember 2018, 11:23
von Ulrich.Römer
Hallo pille,
die Schwerbehinderteneigenschaft ist nicht in der Versorgungsmedizin-Verordnung sondern im SGB IX in § 2 Absatz 2 geregelt: "Menschen sind im Sinne des Teils 3 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt..."
Für eine Anhebung des GdB zur Schwerbehinderteneigenschaft wäre also eine Änderung des SGB IX notwendig.

Re: VersMedV - Neufassung

Verfasst: Mittwoch 19. Dezember 2018, 16:11
von pille
Hallo Hr. Römer,

danke für ihre Klärung meiner Frage.

Online-Petition zur VersMedV

Verfasst: Freitag 22. Februar 2019, 16:55
von jada.wasi
Hallo zusammen,
zur geplanten Änderung der VersMedV läuft derzeit eine Petition, an der jeder online teilnehmen kann oder per Liste. Betrifft die künftige Anerkennung einer Behinderung bzw. Schwerbehinderung

Der Deutsche Behindertenrat, der VdK, DGB und viele andere fordern zu Recht, dass die geplante Verordnung so nicht verabschiedet wird. Dieser Entwurf, der künftig ja jede(n) betreffen kann, muss unbedingt nachgebessert werden!
Gruß Jada Wasi

VersMedV Entwurf – Streit um künftige "Kriterien" eines GdB

Verfasst: Mittwoch 15. Mai 2019, 15:00
von albin.göbel
  • »ÄndVO-VersMedV-Entwurf«
pille hat geschrieben:Ein ­ Referentenentwurf ­ zu ­ einer Neufassung liegt meines Wissens bereits vor. ­ Darin sind einige tief­grei­fen­de Änderungen vorgesehen.
Ist schon dritter "Anlauf" des BMAS seit 2014: Infos zu häufig gestellten Fragen zum Entwurf einer 6. ÄndVO-VersMedV vgl. BDH (Okt), DGB (Nov), VdK (Feb), Presse (März), DBR (April). Vergl. auch Aktuelles zur Petition (Mai), sowie fort­laufende ­ Berichte ­ unter reha-recht.de, ­ wo Sie auch den Vorentwurf des BMAS finden in der "Infothek". Bisher gab's le­diglich "Vorsondierungen", jedoch noch keinen Referentenentwurf.

NEU Anmerkung Prof. Düwell, jurisPR-ArbR 19/2019 Anm. 1 bezüglich SBV im Abschnitt D.3: Der Autor hält es für zwei­felhaft, dass die neue Fristenregelung im Vorentwurf von den beiden gesetzlichen Ermächtigungsnormen gedeckt wäre mit m.E. stichhaltiger verfassungsrechtlicher Begründung bzw. Gesetzesvorrang. Der Gesetzesvorrang wur­de im Entwurf­­ of­fen­bar (erneut) verkannt, trotz klarer Ansage BAG 23.07.2014, 7 ABR 61/12, II.2.b Rn. 27, unter Verweis auf BVerfG 1958.
www.gesetze.berlin.de

Viele Grüße
Albin Göbel

Über­wältigende Unterstützung für Petition

Verfasst: Montag 1. Juli 2019, 22:00
von albin.göbel
  • »Über­wältigende Unterstützung«
Nahezu 30.000 Unterschriften stoppen vorläufig die Änderungen der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Siehe dazu den heutigen Kurzbericht. BMAS hat zugesagt, bei anstehenden Änderungen zukünftig auch Schwerbehindertenvertretungen mit einzubeziehen.

Kontextlink
Das Online-Nachrichtenportal

Viele Grüße
Albin Göbel

Re: VersMedV - Neufassung

Verfasst: Mittwoch 21. August 2019, 00:04
von Michael Karpf
Ich war am 6. August 2019 als HSBV zum Fachgespräch der DVfR zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) beim Sozialverband VdK Deutschland e.V. in Berlin eingeladen und habe mich in die Diskussion eingebracht.

Das nun vorgelegte Ergebnisprotokoll spiegelt den Diskussionsverlauf treffend wider. SoVD und VdK haben ihre abgestimmten Anpassungsempfehlungen in den BMAS-Entwurf vom August 2018 für eine geplante 6. Änderung der VersMedV eingearbeitet. Zentrale Punkte:

▪Wahrung der Persönlichkeitsrechte betroffener Menschen
▪Verwendung eines abstrakten Behinderungsbegriffs
▪Anwendung der ICF als Ordnungsprinzip
▪keine Befristung von GdB-Bescheiden
▪Heilungsbewährung in der Regel 5 Jahre, mit der Möglichkeit der Neubegutachtung
▪Bestandsschutzregelungen bis 31.12.2022

Die Dokumente zum Fachgespräch sind Online gestellt. https://www.reha-recht.de/infothek/beit ... erordnung/

Viele Grüße
Michael Karpf