pille hat geschrieben:ohne Abschläge / mit Abschläge?
Zu Rechtsauskünften in Rentenfragen vgl.
Diskussion aus 2016 mit Hinweisen (am Ende). Ferner
Checkliste mit Besonderheiten und Abschlägen und Altersteilzeit, 2019. Rechtsprechung zur ATZ bei Schwerbehinderung vgl.
hier. Näheres sowie Besonderheiten siehe auch BIH-
Fachlexikon, Seite 37 - 40, Stichworte
Altersrente und Altersteilzeit bzw deren Voraussetzungen mit zahlreichen Übergangs- und Vertrauensschutzregeln.
TIPP Lassen Sie sich grds.
nie als SBV auf konkrete "Rentenberatung" etwa zu Abschlägen ein und sagen nein
! Es wäre u.U. riskant und gehört ohnehin nicht zu Ihren gesetzlichen Aufgaben nach § 178 SGB IX. Verweisen Sie vielmehr grds an das geschulte
DRV-Personal ➔Hotline: 0800 1000 4800 bzw.
BMAS-Experten - schon im "eigenen Interesse" als SBV.
Das DRV-Servicetelefon ist kostenfrei
!
Das Bürgertelefon des BMAS ist jeweils montags - donnerstags von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr erreichbar.
Kontextlinks
•
Expertenforum Rente für sbM
•
BAG, 12.11.2013, 9 AZR 484/12, II.3 und II.4
wonach Tarifverträge zur Altersteilzeit zuweilen (verdeckt)
unmittelbar diskriminierend sind für sbM laut
AGG – und insoweit natürlich unwirksam sind. In diesem Punkt haben sich vereinzelt Gewerkschaften bzw. Minister nicht gerade „mit Ruhm bekleckert“. Zu teils
mittelbar diskriminierenden Tarifverträgen wegen drastischer Benachteiligung sbM im Zusammenhang mit Anspruch auf (vorgezogener) Rente wegen Schwerbehinderung, welche der EuGH 2018 [Bedi] nach Vorlage des LAG Hamm aufgegriffen hat, und womit sich mehrere BAG-Senate demnächst erneut zu befassen haben, vergleiche auch
Diskussion vom Januar 2019 zu den verbreitet heftig kritisierten BAG-Fehlentscheidungen des Sechsten Senats aus 2006 und 2011, was im Ergebnis zur (teilweise) massiven Ungleichbehandlung älterer schwerbehinderter Menschen führte; da hat dieser BAG-Senat laut Expertenansicht schwer versagt. Auch hat er am EuGH vorbei entschieden trotz klarer Vorlagepflicht nach
Art. 267 des AEU-Vertrags
(„so ist dieses Gericht zur Anrufung des Gerichtshofs verpflichtet“) Solches ist wohl auch dem
EU-Parlament „aufgestoßen“ in seiner Entschließung vom 14. Juni 2018. Kritisch auch Latzel/ Streinz, NJOZ 4/2013, I.2.b, wonach die Vorlagepflicht
„von deutschen Gerichten häufig missachtet“ werde.
www.jura.uni-muenchen.de
Viele Grüße
Albin Göbel