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DSGVO/BDSG/Aufgaben nach SGB IX

Verfasst: Montag 3. Dezember 2018, 14:37
von Maiko
Sehr geehrte Mitstreiter,

bei uns in der Behörde werden Personalrat und auch die Schwerbehindertenvertretung zunehmend mit Fragestellungen rund um den Datenschutz konfrontiert. Im Kern geht es meist darum, ob und wie die Datenschutzgrundverordnung Einfluss auch auf die Arbeit bzw. den Datenschutz der Schwerbehindertenvertretung nimmt.

Also z. B. kommt die Frage, ob und in welchen Fällen eine SBV eine rechtskonforme Einwilligungserklärung zur Verarbeitung von personenbezogen Daten benötigt oder ob wir bei der Erhebung dieser Daten einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen und ob dies der Datenschutzbeauftragte der Behörde sein kann und darf oder die Frage, ob wir bei Erhebung über die Widerrufsmöglichkeit solcher Einwilligungen informieren müssen etc.

Also ich bin jedenfalls derzeit noch sehr verunsichert zu diesem Thema und würde mich sehr freuen, wenn in Kürze auch vom BIH ganz offiziell das Thema angepackt wird. Oder haben wir schon etwas an die Hand bekommen und ich habe es übersehen?

Vielleicht haben ja auch die Schwerbehindertenvertretungen im Lande Erfahrungen gesammelt. Bin mal gespannt auf die Betiräge....

Aus Niedersachsen
Herzliche Grüße
Maiko :)

DSGVO, BDSG und SBV-Aufgaben

Verfasst: Montag 3. Dezember 2018, 19:48
von albin.göbel
  • »EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)«
Maiko hat geschrieben:bei uns in der Behörde werden PR und auch die SBV zunehmend mit Fragestellungen rund um den Da­ten­schutz­ konfrontiert.
In der Öffentlichkeit wird meist an­ge­nom­men, mit dem Wirksamwerden der EU-Da­ten­schutz-Grundverordnung (DSGVO) zum 25.05.2018 bestehe ein einheitliches Da­ten­schutz­recht. Diese Annahme trifft nicht zu. Vgl. Übersicht von Düwell, jurisPR-ArbR 8/2019 Anm. 1, Abschnitt A, für
Bund/Betriebe ­ ­­ (§ 26 BDSG)
Landesrecht zB (§ 26 BbgDSG)
Kirchenrecht

TIPP Seminare gibts u.a. bei einzelnen InÄ, etwa beim LVR-Inklusionsamt Köln und auch bei weiteren ­ Bildungsträgern: SBV-Datenschutz in der täglichen Arbeit

NEU Zum Datenschutz lt. DSGVO vergl. ua die neue SBV-Broschüre, Kapitel 9.4 Seite 93 „Datenschutz und die Arbeit der Schwerbehinderten­vertretung“. Eine Kontrollbefugnis des betrieblichen Datenschutzbeauftragten besteht nicht (vergl. BAG, 11.11.1997, 1 ABR 21/97, zum GBR - dass GBR der "Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde" unterliegt; Beispiel: Bayern = BayLDA für Betriebsräte).

Fachforum 1: „Kontrollinstanzen des Datenschutzes im Betrieb und Betriebsratsbüro“, Berlin 07.11.2018 (Fragen Antworten aus der Beraterpraxis eines Rechtsanwalts für Betriebsräte mit 100 Folien)

NEU Siehe auch Britta Schwalm: Neue Regelungen für den Datenschutz in der betrieblichen Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung, 1. Auflage 2018 (28 Seiten)
https://d-nb.info/1161680780

NEU Zum BEM-Datenschutz: ­ Böckler Handlungsleitfaden 2018 Seite 7/42 und 33, mit Verweisung auf Düwell / Brink, NZA 17/2017 – zur Umsetzung der DSGVO und zu dem Beschäftigtendatenschutz: "Viele Än­de­rungen und wenig Neues." Dieses wird in aller Regel Thema eines jeden BEM-Seminars sein. Kennen Sie schon das neue BEM-Merkblatt 2018 Ihrer LfD aus Niedersachsen für ÖD? Hinze, BEM mit besonderer Be­rück­sich­tigung des Datenschutzes, Dis­ser­ta­tion von 2017.

NEU Maßgeblich für Datenverarbeitung grds § 26 BDSG (zuvor § 32 BDSG-alt), welcher mehrfach auf die DSGVO verweist. Folie 19 bis 21 zur Datenverarbeitung des BR
www.datenschutzzentrum.de

NEU DSK-Kurzpapier zur ersten Or­ien­tierung ­ zum ­ Beschäftigtendatenschutz
www.datenschutzzentrum.de

NEU Zehn größte Irrtümer zur DSGVO
www.datenschutzzentrum.de

Kontextlinks:
Der neue Beschäftigtendatenschutz
­ ­ ­­(AiB EXTRA 2018, S. 35-40, BR/PR*)
Brink: LfDI-Ratgeber Ba.-Wü. 2018
­ ­ ­(Fallbeispiele mit Lösungen & Tipps)
Kiesche/Wilke: Datenschutz im BR
­ ­ ­(Arbeitsrecht im Betrieb, AiB 1/2017)
Axel Janssen: Datenschutz im BR
­ ­ ­(Folien zur DSGVO und BDSG 2018)

Maiko hat geschrieben:Oder ­ haben wir ­ schon etwas be­kom­men und ich habs übersehen?
:idea: Und aktuelle Infos zum neuen BEM-Datenschutz nach DSGVO, BDSG bzw. Datenschutz der Länder finden Sie in den LWL-/LVR-Empfehlungen NRW 2018 - an etwa gut ein Dutzend Textstellen - teils in BEM-Formularen. TIPP

Viele Grüße
Albin Göbel
..............................
*) Der Gesetzgeber hat jedoch Fragen, welche sich bei der Verarbeitung und Nutzung von Beschäftigtendaten durch die In­te­res­sen­ver­tre­tung stellen, leider offengelassen und nicht geregelt (Köppen). Betrifft BR/PR wegen den Betriebs- und Dienstvereinbarungen weit mehr sowie Einsichtsrechte von Betriebsräten. Schulze, jurisPR-ArbR 3/2019 Anm. 1, so­wie LAG Niedersachsen, 22.10.2018 - 12 TaBV 23/18 (rkr.)
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Re: DSGVO/BDSG/Aufgaben nach SGB IX

Verfasst: Dienstag 4. Dezember 2018, 10:01
von rosita.schlembach
Guten Tag,
die Datenschutzgrundverordnung hat für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung gar nicht so umwälzende Änderungen gebracht. Bereits bisher war das Einverständnis des Kollegen erforderlich, wollte die Vertrauensperson sensible Informationen wie z. B. die Art der vorliegenden Behinderung gegenüber dem Arbeitgeber bekanntgeben, um evtl. einen notwendigen Nachteilsausgleich zu begründen.
Jetzt ist eine solche Einwilligung schriftlich einzuholen und die Informationsrechte der betroffenen Person sind deutlich gestärkt. Dazu gehört auch das von Ihnen angesprochene Recht, eine gegebene Einwilligung zu widerrufen, was bedeutet, dass sie für die Zukunft nicht mehr gilt. Über die weiteren Rechte informiert überblicksartig ein BIH-Merkblatt (Anhang).

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte hat kein Kontrollrecht bezogen auf die Betriebsratsarbeit. Die Arbeit des Betriebsrates unterliegt deshalb der jeweiligen Datenschutz-Aufsicht bei den Länder-Datenschutzbeauftragten.

SBV-Datenschutz und DSGVO

Verfasst: Montag 1. April 2019, 09:38
von albin.göbel
NACHTRAG
zum Datenschutz für die SBV

NEU: ­ Ein mehrseitiger Aufsatz "SBV und Datenschutz" mit Basiswissen für die SBV u.a. in Betrieben, Bundes- und Lan­des­be­hör­den sowie kirchlichen Einrichtungen mit Neue­run­gen, Praxisbeispiele, Expertenrat und Rechtsprechung zum zersplitterten Be­schäf­tig­ten­datenschutzrecht ist soeben er­schie­nen­, la­ien­ver­ständ­lich dargestellt von Prof. Düwell, in SuI 04/2019, Seite 3 bis 5.

NEU: ­ Was die SBV beachten muss
Zeitschrift: ZB 03/2019, Seite 14/15

Hajo Köppen, AiB extra Aug. 2018,
„Datenschutz im Betriebsratsbüro“

Kontextlinks
Synopse BDSG ⇔ DSGVO
BfDI-Datenschutzforum TIPP
BfDI-Themen angesagt TIPP

Viele Grüße
Albin Göbel

Re: DSGVO/BDSG/Aufgaben nach SGB IX

Verfasst: Donnerstag 13. April 2023, 23:12
von Michael Karpf
FAQ Datenschutz in der SBV

Vom Landesbeauftragten für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW), vertreten durch Dr. Jan Wacke, wurden FAQ zum Datenschutz in der Schwerbehinderten­vertretung aufgelegt, die online aufgerufen und als PDF heruntergeladen werden können.

Die insgesamt 17 FAQ des LfDI BW sind sehr wertvoll für die SBV-Arbeit, welche ohne Datenschutz nicht vorstellbar ist. Einzelne Antworten sind zugeschnitten auf Betriebe und nicht ohne Weiteres auf den öffentlichen Dienst übertragbar (z.B. "Digitale SBV-Versammlung").

Link zur LfDI-Website mit PM zu den FAQ
https://www.baden-wuerttemberg.datensch ... tretungen/

Direktlink zu den FAQ
https://www.baden-wuerttemberg.datensch ... ertretung/

Viele Grüße
Dr. Michael Karpf

Re: DSGVO/BDSG/Aufgaben nach SGB IX

Verfasst: Donnerstag 20. April 2023, 14:58
von CVedder
Hallo Herr Dr. Karpf,

klasse, danke für das Einstellen der FAQs hier.

Viele Grüße
Christian Vedder

FAQ zum Datenschutz für die SBV

Verfasst: Freitag 21. April 2023, 11:11
von jada.wasi
LfDI BaWü hat geschrieben:….. Die SBV ist die betriebliche Interessenvertre­tung von Menschen mit Behinderungen und Men­schen, die von Behinderung bedroht sind.
👍 Ja - recht hilfreiche FAQ zum Datenschutz. Allerdings ist Pressemitteilung vom 11.04.2023 zu weitgehend – und muß unbedingt berichtigt werden, weil irreführend: Denn maß­geb­lich für „Vertretung“ ist § 151 Abs. 1 SGB IX zum Gel­tungs­be­reich für Teil 3 des SGB IX – daher „Schwerbehinderung“ ab GdB 50 bzw. Gleichstellung ab GdB 30. Gruß Jada Wasi