Wahl Bezirks-SBV
Verfasst: Samstag 1. Dezember 2018, 11:28
Einen schönen guten Tag,
ich bin Vorsitzende eines Wahlvorstands für die Bezirks-SBV für einen sehr großen Geschäftsstellenbereich mit 55 Dienststellen im gesamten Bezirk, die jeweils wieder nach- bzw. untergeordnete Bereiche haben (zw. 5 knapp 200), die z. T. auf größere Landesflächen verteilt liegen. Dazu kommen noch 350 Dienststellen, die z. T. nicht direkt zum Geschäftsbereich gehören, aber die Verwaltungsangestellten dort Beschäftigte unserem Geschäftsbereich angehören. Insgesamt also eine große Zahl. Wahlberechtigte örtliche VPs sind es 55.
Aufgrund der Größenordnung und Unterschiedlichkeit gibt es kein einheitliche Infoplattform oder Zustellungswege. Bekanntmachungen für die versch. Bereiche erfolgen in der Regel über Schneeball-System via Mail.
Nun unser Problem. Die SchwbWVO sowie ein Urteil von 2008 und auch die Wahlborschüre der BIH sagen ja eindeutig, dass die Bekanntmachungen in elektronischer Form bei der SBV-Wahl nicht vorgesehen und nicht als ausreichend angesehen wird. Diese können lediglich zur Ergänzung (z. B. für die Weiterleitung an Sehbehinderte) erfolgen. Im Hinblick auf die Wahlberechtigten wäre die Zustellung kein Problem, aber in Bezug auf das passive Wahlrecht müssen die Bekanntmachungen aber in all jene o. g. Bereiche übermittelt werden.
Nun ist es ja mit der Größenordnung hier eine breite Fläche für mögliche Fehler, die zur Anfechtung führen können. Wie soll ein Wahlvorstand bei so einer Größenordnung z. B. sicherstellen, dass die Aushänge
a) tatsächlich überall erfolgt sind?
b) während der gesamten Zeit lesbar erhalten bleiben?
c) den zeitlichen Zustellungsrahmen für Bekanntmachungen einhalten, wenn die Dienststellen selbst wiederum die Papiere weiterleiten müssen?
Somit liegt also der Schluss nahe, dass wir im Wahlvorstand natürlich lieber per Mailsystem versenden wollten, aber die Gefahr der Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit sehen.
Leider finde ich keine Hinweise, inwieweit hier Sonderregelungen existieren. Kennt hier in der Runde jemand etwas?
Desweiteren zur Thematik "Bekanntmachung in den Muttersprachen der Mitarbeiter. Bei der Größenordnung dürften jede Menge verschiedene davon bestehen. Ist es ausreichend, auf einem weiteren Aushang in ca. 6 - 8 Sprachen (von denen wir ausgehen, dass sie am häufigsten vertreten sein dürften) folgenden Satz "Falls Sie den Wahlerlass in Ihrer Muttersprache benötigten, wenden Sie sich bitte direkt an den Wahlvorstand (mailadresse). Bitte beachten Sie, dass die Übersetzung automatisiert mit einem Online-Übersetzer erfolgt. Rechtlich verbindlich ist lediglich der unterschriebene Wahlerlass." anbringen?
Über Ihre Meinungen wären wir sehr dankbar!
ich bin Vorsitzende eines Wahlvorstands für die Bezirks-SBV für einen sehr großen Geschäftsstellenbereich mit 55 Dienststellen im gesamten Bezirk, die jeweils wieder nach- bzw. untergeordnete Bereiche haben (zw. 5 knapp 200), die z. T. auf größere Landesflächen verteilt liegen. Dazu kommen noch 350 Dienststellen, die z. T. nicht direkt zum Geschäftsbereich gehören, aber die Verwaltungsangestellten dort Beschäftigte unserem Geschäftsbereich angehören. Insgesamt also eine große Zahl. Wahlberechtigte örtliche VPs sind es 55.
Aufgrund der Größenordnung und Unterschiedlichkeit gibt es kein einheitliche Infoplattform oder Zustellungswege. Bekanntmachungen für die versch. Bereiche erfolgen in der Regel über Schneeball-System via Mail.
Nun unser Problem. Die SchwbWVO sowie ein Urteil von 2008 und auch die Wahlborschüre der BIH sagen ja eindeutig, dass die Bekanntmachungen in elektronischer Form bei der SBV-Wahl nicht vorgesehen und nicht als ausreichend angesehen wird. Diese können lediglich zur Ergänzung (z. B. für die Weiterleitung an Sehbehinderte) erfolgen. Im Hinblick auf die Wahlberechtigten wäre die Zustellung kein Problem, aber in Bezug auf das passive Wahlrecht müssen die Bekanntmachungen aber in all jene o. g. Bereiche übermittelt werden.
Nun ist es ja mit der Größenordnung hier eine breite Fläche für mögliche Fehler, die zur Anfechtung führen können. Wie soll ein Wahlvorstand bei so einer Größenordnung z. B. sicherstellen, dass die Aushänge
a) tatsächlich überall erfolgt sind?
b) während der gesamten Zeit lesbar erhalten bleiben?
c) den zeitlichen Zustellungsrahmen für Bekanntmachungen einhalten, wenn die Dienststellen selbst wiederum die Papiere weiterleiten müssen?
Somit liegt also der Schluss nahe, dass wir im Wahlvorstand natürlich lieber per Mailsystem versenden wollten, aber die Gefahr der Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit sehen.
Leider finde ich keine Hinweise, inwieweit hier Sonderregelungen existieren. Kennt hier in der Runde jemand etwas?
Desweiteren zur Thematik "Bekanntmachung in den Muttersprachen der Mitarbeiter. Bei der Größenordnung dürften jede Menge verschiedene davon bestehen. Ist es ausreichend, auf einem weiteren Aushang in ca. 6 - 8 Sprachen (von denen wir ausgehen, dass sie am häufigsten vertreten sein dürften) folgenden Satz "Falls Sie den Wahlerlass in Ihrer Muttersprache benötigten, wenden Sie sich bitte direkt an den Wahlvorstand (mailadresse). Bitte beachten Sie, dass die Übersetzung automatisiert mit einem Online-Übersetzer erfolgt. Rechtlich verbindlich ist lediglich der unterschriebene Wahlerlass." anbringen?
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