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Versammlung der Schwerbehinderten Menschen im Betrieb

Verfasst: Mittwoch 28. November 2018, 08:44
von arcus
Darf die Schwerbehindertenvertretung auch Betriebsräte zur Versammlung einladen? Wenn ja, gibts eine Begrenzung?

Re: Versammlung der Schwerbehinderten Menschen im Betrieb

Verfasst: Mittwoch 28. November 2018, 10:01
von SchmeixFliege
Da sehe ich kein Problem, auch nicht in der Anzahl, wenn Personen zu den folgenden Aufgabenbereichen eingeladen werden.

§ 182 Abs. 1 SGB IX
Arbeitgeber, Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers, Schwerbehindertenvertretung und Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrat arbeiten zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in dem Betrieb oder der Dienststelle eng zusammen.

Da die Versammlung nicht öffentlich ist, sieht das bei anderen Betriebsangehörigen jedoch etwas anders aus.
Hier müsste es schon einen Grund geben, warum diese Person dabei ist.
z.B. weil sie bei einem Tagesordnungspunkt über ein Thema informiert, dass für die Schwerbehinderten von einer besonderen Bedeutung ist. Bei den anderen Punkten ist sie dann aber nicht dabei.