- »öffnen verboten«
Peter hat geschrieben:Kann/muß man diese Stimmen noch
ins Wahlergebnis mit aufnehmen?
rien ne va plus: nichts geht mehr Denn die drei verschlossenen Wahlbriefe sind dem Wahlvorstand verspätet zugegangen und folglich nach § 12 Abs.
2 SchwbVWO zu behandeln. Sie dürfen also
nicht geöffnet werden
! Und soweit enge Wahlen mit bis zu drei Stimmen Unterschied wäre dieses Malheur generell anfechtungsrelevant, da kausal für das Wahlergebnis,
sonst nicht, sofern zB. nicht sbM in Wählerliste fehlen. Dieser Vorfall muss m.E. in der "Wahlniederschrift" vom Wahlvorstand zwingend dokumentiert werden gemäß § 13 Abs.
4 SchwbVWO, da sonst intransparent. Wie war denn die Stimmverteilung bei diesen beiden Wahlen
? Die drei Freiumschläge sind einen Monat nach dem Aushang der Wahlergebnisse (ungeöffnet!) zu schreddern, sofern keine Anfechtung.
Das Öffnen ist natürlich schon wegen dem
Wahlgeheimnis verboten, weil z.B. bei nur einem "Nachzügler" der Wahlvorstand genau wüsste, wie dieser gewählt hat. Ferner bei mehreren, soweit gleich gewählt. Dies dürften selbst die Arbeitsrichter nicht bei Anfechtung – unter keinen Umständen
!! Dies ist
absolut tabu lt. Rechtsprechung, da Wahlgeheimnis hohes Rechtsgut!
... oder ist Wahl generell ungültig?
NEIN Ganz sicher nicht generell ungültig: Die gewählte VP ist zunächst mal im Mandat
mit allen Rechten und Pflichten, auch falls ihre Wahl angefochten werden sollte. Das wäre nur bei Nichtigkeit der Fall, aber nicht bei solchen "Schlampereien" in dieser Poststelle. Ein derartiges "Organisationsversagen" führt regelmäßig nicht zur Nichtigkeit: Das ist äußerst ärgerlich, aber nicht nichtig. Beim "Chef" wird allerdings "Freude" aufkommen, wenn durch solche leicht vermeidbaren Fehler Kosten durch Anfechtungen und erneute Wahlen anfallen sollten. Waren die denn nicht genau
instruiert, wann Abgabeschluss und dass Terminsachen? Zwei Tage "Laufzeit" ist schon ziemlich heftig von Mi - Fr ...
Bewährte Praxis ist bei förmlicher Wahl, dass der Wahlvorstand in der Poststelle etwa ¼ Stunde vor Abgabeschluss rein vorsorglich tel. nachfragt, ob dort noch Wahlbriefe eingegangen einschließlich Briefkasten.
Viele Grüße
Albin Göbel