Liebe Mitglieder,
ich wurde in der letzten Woche zur Schwerbehindertenvertretung gewählt. Unser Bezirk ist in drei Bezirke aufgeteilt. Ein Bezirk konnte keinen SBV wählen/stellen. Nun haben wir demnächst ein Treffen mit dem anderen Bezirk umd eine GSBV zu wählen.
Stehen dann sogesehen nur die SBV und ich zur Wahl bzw. handeln wir beide aus, wer die GSBV als Vorsitzende übernimmt?
Viele Grüße!
Gesamtschwerbehindertenvertretung
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
Re: Gesamtschwerbehindertenvertretung
Hallo,
§ 22 Abs. 2 SchwbVWO sieht bei zwei Wahlberechtigten ausdrücklich das Aushandeln und ggfs. den Losentscheid vor.
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__22.html
Allerdings ist das hier auch für die GSBV nicht richtig:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__177.html
§ 22 Abs. 2 SchwbVWO sieht bei zwei Wahlberechtigten ausdrücklich das Aushandeln und ggfs. den Losentscheid vor.
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__22.html
Allerdings ist das hier auch für die GSBV nicht richtig:
Eine GSBV muß nicht selbst schwerbehindert sein und sie muß erst recht nicht selbst SBV sein. § 177 Abs. 3 SGB IX gilt auch für Stufenvertretungen:Stehen dann sogesehen nur die SBV und ich zur Wahl
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__177.html
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang