Haben Schwerbehinderte Vorrang bei Urlaub vor AN mit Kindern?
Verfasst: Dienstag 20. November 2018, 10:42
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hoffe, Sie können mir helfen. Ich habe im Vorfeld bereits im Internet
recherchiert, aber keine befriedigende Antwort gefunden.
Es werden jetzt bzgl. Arbeitsplatzumsetzungen Sozialauswahlen vorgenommen.
Ich habe nun erfahren, dass es bei schwerbehinderten Mitarbeitern/innen erst
gar nicht dazu kommen muss. Ich finde leider den dazugehörenden
Gesetzestext nicht zur Vorlage beim Arbeitgeber.
Bei der zweiten Frage geht es um die Berücksichtigung von Schwerbehinderten
bei der Urlaubsplanung. Auch hier finde ich keine Gesetzesgrundlage, dass
– wie im vorliegenden Fall – ein/e Arbeitnehmer/in mit schulpflichtigem
Kind (alleinerziehend) Vorrang gegenüber einem/ einer Schwerbehindert/en
hat. Ich habe lediglich herausgefunden, dass ein AN mit Kind kein Anrecht
auf alle Ferien hat und auch mal zu einer anderen Zeit Urlaub nehmen sollte.
Aber auch das ohne Gesetzesgrundlage.
Nur mit Argumenten komme ich leider nicht weiter.
ich hoffe, Sie können mir helfen. Ich habe im Vorfeld bereits im Internet
recherchiert, aber keine befriedigende Antwort gefunden.
Es werden jetzt bzgl. Arbeitsplatzumsetzungen Sozialauswahlen vorgenommen.
Ich habe nun erfahren, dass es bei schwerbehinderten Mitarbeitern/innen erst
gar nicht dazu kommen muss. Ich finde leider den dazugehörenden
Gesetzestext nicht zur Vorlage beim Arbeitgeber.
Bei der zweiten Frage geht es um die Berücksichtigung von Schwerbehinderten
bei der Urlaubsplanung. Auch hier finde ich keine Gesetzesgrundlage, dass
– wie im vorliegenden Fall – ein/e Arbeitnehmer/in mit schulpflichtigem
Kind (alleinerziehend) Vorrang gegenüber einem/ einer Schwerbehindert/en
hat. Ich habe lediglich herausgefunden, dass ein AN mit Kind kein Anrecht
auf alle Ferien hat und auch mal zu einer anderen Zeit Urlaub nehmen sollte.
Aber auch das ohne Gesetzesgrundlage.
Nur mit Argumenten komme ich leider nicht weiter.