Wahlbekanntmachung
Verfasst: Mittwoch 7. November 2018, 17:38
Hallo,
§ 15 der SchwbVWO sieht vor, das AG und BR über die Wahlergebnisse zu unterrichten sind. Wie sieht es mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung aus, die ja unmittelbar im Anschluss die Neuwahl derselben einleiten muss?
Woher und auf welcher Rechtsgrundlage kann sie die Informationen erhalten?
Danke!
§ 15 der SchwbVWO sieht vor, das AG und BR über die Wahlergebnisse zu unterrichten sind. Wie sieht es mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung aus, die ja unmittelbar im Anschluss die Neuwahl derselben einleiten muss?
Woher und auf welcher Rechtsgrundlage kann sie die Informationen erhalten?
Danke!