Personalgespräch - Umsetzung Mitarbeiter
Verfasst: Mittwoch 7. November 2018, 13:24
Hallo,
laut Einträgen hier im Forum besteht
bei einem Personalgespräch mit Schwerbehinderten
kein generelles Teilnahmerecht der Vertrauensperson,
sondern nur auf Wunsch des Betroffenen.
Andererseits ist die SBV bei allen Angelegenheiten
die einen Schwerbehinderten betreffen zu beteiligen ( Umsetzung etc. )
Damit müsste die SBV vom Arbeitgeber zwar bei allen Angelegenheiten
die einen Schwerbehinderten betreffen beteiligt werden ( § 178 SGB IX )
hätte aber kein Wissen über die im Vorfeld stattgefundenen Gespräche
und wäre somit auf die Darstellung der Arbeitgeberseite angewiesen.
laut Einträgen hier im Forum besteht
bei einem Personalgespräch mit Schwerbehinderten
kein generelles Teilnahmerecht der Vertrauensperson,
sondern nur auf Wunsch des Betroffenen.
Andererseits ist die SBV bei allen Angelegenheiten
die einen Schwerbehinderten betreffen zu beteiligen ( Umsetzung etc. )
Damit müsste die SBV vom Arbeitgeber zwar bei allen Angelegenheiten
die einen Schwerbehinderten betreffen beteiligt werden ( § 178 SGB IX )
hätte aber kein Wissen über die im Vorfeld stattgefundenen Gespräche
und wäre somit auf die Darstellung der Arbeitgeberseite angewiesen.