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Personalgespräch - Umsetzung Mitarbeiter

Verfasst: Mittwoch 7. November 2018, 13:24
von pille
Hallo,

laut Einträgen hier im Forum besteht
bei einem Personalgespräch mit Schwerbehinderten
kein generelles Teilnahmerecht der Vertrauensperson,
sondern nur auf Wunsch des Betroffenen.

Andererseits ist die SBV bei allen Angelegenheiten
die einen Schwerbehinderten betreffen zu beteiligen ( Umsetzung etc. )

Damit müsste die SBV vom Arbeitgeber zwar bei allen Angelegenheiten
die einen Schwerbehinderten betreffen beteiligt werden ( § 178 SGB IX )
hätte aber kein Wissen über die im Vorfeld stattgefundenen Gespräche
und wäre somit auf die Darstellung der Arbeitgeberseite angewiesen.

Re: Personalgespräch - Umsetzung Mitarbeiter

Verfasst: Mittwoch 7. November 2018, 13:37
von albarracin_01
Hallo,

es spricht allerdings nichts dagegen, aufgrund der Informationen die betreffende Person anzusprechen und auf das Recht (und ggfs. die sachliche Notwendigkeit) der Begleitung hinzuweisen.

Re: Personalgespräch - Umsetzung Mitarbeiter

Verfasst: Donnerstag 8. November 2018, 08:19
von pille
Muss der Arbeitgeber die Vertrauensperson
darüber informieren dass ein Personalgespräch mit einem
schwerbehinderten Mitarbeiter stattfinden wird ?

Re: Personalgespräch - Umsetzung Mitarbeiter

Verfasst: Donnerstag 8. November 2018, 09:07
von albarracin_01
Hallo,

sofern arbeitsrechtlich relevante Inhalte im Personalgespräch geplant sind, muß der AG die SBV vorab informieren gem. § 178 Abs. 2 bzw. 164 Abs. 1 SGB IX. Die Information hat auch gegen den Willen des Betroffenen stattzufinden.
Das läßt sich auch jedem einschlägigen Kommentar entnehmen.