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Liste der Schwerbehinderten

Verfasst: Dienstag 23. Oktober 2018, 18:57
von arcus
Alle Beschäftigten, die ein berechtigtes Interesse haben dürfen Einblick in die Wählerliste nehmen
Dazu gehören auch die Schwerbehinderten selbst.
Jetzt gibts bei uns eine große Anzahl schwerbehinderter Aussendienstmitarbeiter, die übers ganze LAND verstreut sind, aber organisatorisch dem Hauptsitz des Unternehmens zugeordnet sind.
Wie ist zu verfahren, wenn ein Mitarbeiter in Hamburg die Liste einsehen will, aber die Zentrale am Bodense liegt?

Re: Liste der Schwerbehinderten

Verfasst: Mittwoch 24. Oktober 2018, 16:04
von CVedder
Hallo arcus,

in der Tat ein praktischen Problem. Der Außendienstler kann natürlich am Bodensee anrufen und um Auskunft ersuchen, ob er auf der Liste steht. Dazu muss er sich aber legitimieren können, dass er es tatsächlich ist. Da empfiehlt sich Videotelefonie oder man hat Glück und der andere Gesprächsteilnehmer erkennt meine Stimme.

Alternativ käme auch das Vorhalten der Liste irgendwo im schönen Norden, bei einem Wahlhelfer in Betracht. Dadurch verkürzen sich die Wege.


Viele Grüße
Christian Vedder