Hallo zusammen,
wenn nach Zwischenwahlen die Amtszeit z.B. am 10.10.2013 begann und es wird fünf Jahre später am 10.10.2018 gewählt und auch Ergebnis ausgehängt: Begann dann die Amtszeit schon mit Aushang am 10.10.2018, oder beginnt diese erst am 01.12.2018 zu laufen?
Beste Grüße
Heidi Stuffer
Beginn der Amtszeit?
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Re: Beginn der Amtszeit?
Hallo Heidi,
das ist eine wirklich gute Frage. Ich habe dazu noch in keiner Kommentierung etwas gefunden. Auch wenn es im SGB IX bzw. der SchwbVWO an keiner Stelle so drin steht, wird vielfach angenommen, dass nach außerplanmäßigen Zwischenwahlen die Amtszeit der SBV generell bis zum letzten Tag des Zeitraums für regelmäßige Wahlen, d.h. bis zum 30.11. andauert.
Beste Grüße
Michael Karpf
das ist eine wirklich gute Frage. Ich habe dazu noch in keiner Kommentierung etwas gefunden. Auch wenn es im SGB IX bzw. der SchwbVWO an keiner Stelle so drin steht, wird vielfach angenommen, dass nach außerplanmäßigen Zwischenwahlen die Amtszeit der SBV generell bis zum letzten Tag des Zeitraums für regelmäßige Wahlen, d.h. bis zum 30.11. andauert.
Beste Grüße
Michael Karpf
Zuletzt geändert von Michael Karpf am Montag 7. März 2022, 08:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Ende der Amtszeit bei apl. Wahlen?
Hallo, laut Schrifttum endet bei solchen Zwischenwahlen die Amtszeit der bisherigen SBV exakt am 30.11.2018. Das folgt auch aus der Sprungrechtsbeschwerde (BVerwG 10.6.1998 – 6 P 7.97 – II 2 c dd) für apl. PR-Wahlen laut BPersVG. Die „abweichende“ Rechtspr. des BAG zur Amtszeit bei apl. BR-Wahl ist nicht übertragbar auf SBV-Wahl. Vrgl. hierzu den „Rechtsvergleich“ des BVerwG, Rn. 28. Mehr zu derartigen Konstellationen in Diskussion aus 2013 zu derartigen apl. SBV-Wahlen m. w. N. Eine BAG-Entscheidung zu dieser Rechtsfrage für SBV-Wahlen ist bisher nicht ergangen.Heidi Stuffer hat geschrieben: ↑Samstag 20. Oktober 2018, 10:27 wenn nach Zwischenwahlen die Amtszeit z.B. am 10.10.2013 begann und es wird fünf Jahre später am 10.10.2018 gewählt und auch Ergebnis ausgehängt: Begann dann die Amtszeit schon mit Aushang am 10.10.2018, oder beginnt diese erst am 01.12.2018 zu laufen?
Merksatz:
Nach apl. SBV-Zwischenwahl (etwa 2015 oder 2016) endet die Amtszeit niemals mit Aushang des Ergebnisses der neu gewählten SBV (z.B im Laufe des Nov 2018), sondern stets genau mit Ablauf des 30.11.2018. Also Beginn der Amtszeit erst am 01.12.2018 um 00:00 Uhr gemäß Ministerialrat a.D. Dr. Horst Cramer vom Bundessozialministerium, sofern kein vorzeitiges Erlöschen der Amtszeit aller Mitglieder der alten SBV (§ 177 Abs. 7 Satz 3 SGB IX).
Viele Grüße
Albin Göbel
Re: Beginn der Amtszeit?
Hallo
Ich habe eine frage....
Müssen beide Schwerbehindertenvertreter und Stellvertreter Namentlich bekannt gegeben werden?
Bei uns steht nur die die erste......
Danke für die Antwort.
Ich habe eine frage....
Müssen beide Schwerbehindertenvertreter und Stellvertreter Namentlich bekannt gegeben werden?
Bei uns steht nur die die erste......
Danke für die Antwort.
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Re: Beginn der Amtszeit?
Hallo Darko,Bei uns steht nur die erste ...
wenn z.B. mehrere Stellvertreter zu wählen waren und gewählt wurden und nicht abgelehnt haben, dann sind auch die Namen aller gewählten Stellvertreter am Schwarzen Brett bekanntzumachen durch Aushang, also nicht nur die erste Stellvertretung. Das steht auch in jedem Kommentar zur Wahlordnung. Das ist auch in den BIH-Formularen so vorgesehen, zum Beispiel hier
Soweit Namen pflichtwidrig nicht im Aushang eingetragen wurden, so sind diese dennoch wahlrechtlich als gewählt anzusehen gemäß dem Fachschrifttum. Das sollte beim Wahlvorstand oder bei der Wahlleitung moniert werden.
https://www.bih.de/integrationsaemter/f ... 4642#p4642
Beste Grüße
Heidi Stuffer