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Wahlrecht Auszubildende

Verfasst: Donnerstag 18. Oktober 2018, 08:22
von SBV_AföO
Schwerbehinderte Auszubildende im öffetnlichen Dienst, die mehrere Dienststellen durchlaufen dürfen wo wählen. Bei der Dienststelle wo sie sich gerade befinden oder - hier wäre es das HPA - die Dienststelle die für sie zustänidg sind auch wenn es um Urlaubsantrag o. ä. geht?

Re: Wahlrecht Auszubildende

Verfasst: Donnerstag 18. Oktober 2018, 14:03
von matthias.günther
Hallo,

s. S. 35 unserer Wahlbroschüre, unter den Stichworten "Auszubildende", "Ausbildung in verschiedenen Betrieben". ;)

Was auch immer ein HPA ist... :?: