Wahlrecht Auszubildende
Verfasst: Donnerstag 18. Oktober 2018, 08:22
Schwerbehinderte Auszubildende im öffetnlichen Dienst, die mehrere Dienststellen durchlaufen dürfen wo wählen. Bei der Dienststelle wo sie sich gerade befinden oder - hier wäre es das HPA - die Dienststelle die für sie zustänidg sind auch wenn es um Urlaubsantrag o. ä. geht?