Wahlrecht Auszubildende
Wahlrecht Auszubildende
Schwerbehinderte Auszubildende im öffetnlichen Dienst, die mehrere Dienststellen durchlaufen dürfen wo wählen. Bei der Dienststelle wo sie sich gerade befinden oder - hier wäre es das HPA - die Dienststelle die für sie zustänidg sind auch wenn es um Urlaubsantrag o. ä. geht?
-
- Beiträge: 279
- Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41
Re: Wahlrecht Auszubildende
Hallo,
s. S. 35 unserer Wahlbroschüre, unter den Stichworten "Auszubildende", "Ausbildung in verschiedenen Betrieben".
Was auch immer ein HPA ist...![Frage :?:](/integrationsaemter/forum/images/smilies/smile_question.gif)
s. S. 35 unserer Wahlbroschüre, unter den Stichworten "Auszubildende", "Ausbildung in verschiedenen Betrieben".
![Zwinkern ;)](/integrationsaemter/forum/images/smilies/smile_wink.gif)
Was auch immer ein HPA ist...
![Frage :?:](/integrationsaemter/forum/images/smilies/smile_question.gif)