Wahlleiter nicht schwerbehindert
Verfasst: Dienstag 16. Oktober 2018, 14:29
Hallo,
ich habe verstanden, dass ein nicht schwerbehinderter Kollege auch die Wahlleitung im vereinfachten Verfahren übernehmen kann. Wann muss ich die schwerbehinderten Kollegen fragen, ob der nicht schwerbehinderte zur Versammlung kommen darf bzw. darf der nicht schwerbehinderte erst nach Abstimmung den Raum betreten?
Danke für Rückmeldungen
ich habe verstanden, dass ein nicht schwerbehinderter Kollege auch die Wahlleitung im vereinfachten Verfahren übernehmen kann. Wann muss ich die schwerbehinderten Kollegen fragen, ob der nicht schwerbehinderte zur Versammlung kommen darf bzw. darf der nicht schwerbehinderte erst nach Abstimmung den Raum betreten?
Danke für Rückmeldungen