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Wahlleiter nicht schwerbehindert

Verfasst: Dienstag 16. Oktober 2018, 14:29
von frb
Hallo,
ich habe verstanden, dass ein nicht schwerbehinderter Kollege auch die Wahlleitung im vereinfachten Verfahren übernehmen kann. Wann muss ich die schwerbehinderten Kollegen fragen, ob der nicht schwerbehinderte zur Versammlung kommen darf bzw. darf der nicht schwerbehinderte erst nach Abstimmung den Raum betreten?
Danke für Rückmeldungen

Re: Wahlleiter nicht schwerbehindert

Verfasst: Donnerstag 18. Oktober 2018, 14:07
von matthias.günther

Wahlleiter nicht schwerbehindert

Verfasst: Donnerstag 18. Oktober 2018, 20:08
von albin.göbel
frb hat geschrieben:Wann muss ich die sb Kollegen fragen, ob der nicht sb zur Versammlung kommen darf?
Wahlberechtigte können das beschließen, etwa zu dem Zweck, dass sie ihn vor der Wahl zur Wahlleitung sehen wollen bzw. Informations- oder ­ Fragebedarf ­ besteht zu seiner ­ ­Person. ­ ­Wer will schon gerne jemand unbesehen und nur auf reine ­Em­pfeh­lung­ eine Person wählen, von der er kaum etwas weiß? Womöglich wird auch gewünscht, dass er sich kurz vorstellt. Ist mE aber weniger Frage zur Teilnahme an der ­ Wahlversammlung. ­ Denn die startet eigentlich erst mit Wahl einer Wahlleitung. Siehe hiezu ähnliche Diskussion.

Viele Grüße
Albin Göbel