Fristen für Stellungnahmen
Verfasst: Dienstag 16. Oktober 2018, 12:09
Zunächst vielen Dank für die Antworten vom 15.10.18 (Neueinstellungen)
Wichtig wäre mir noch eine Antwort zu den Fristen, die von der SBV zu beachten sind?
1.Also: wird ein Einstellungsgespräch zusammen mit der GF geführt stellt sich der SBV die Frage, innerhalb welcher Frist er eine Stellungnahme der GF zukommen lässt. Die GF will natürlich Verzögerungen durch SBV vermeiden.
2.Wenn ein schwerbehinderter Mitarbeiter aufgabenbezogen versetzt werden soll und die GF die SBV umfänglich informiert hat: Welche Fristen gelten dann?
Vielen Dank für eure Antworten
Rainer
Wichtig wäre mir noch eine Antwort zu den Fristen, die von der SBV zu beachten sind?
1.Also: wird ein Einstellungsgespräch zusammen mit der GF geführt stellt sich der SBV die Frage, innerhalb welcher Frist er eine Stellungnahme der GF zukommen lässt. Die GF will natürlich Verzögerungen durch SBV vermeiden.
2.Wenn ein schwerbehinderter Mitarbeiter aufgabenbezogen versetzt werden soll und die GF die SBV umfänglich informiert hat: Welche Fristen gelten dann?
Vielen Dank für eure Antworten
Rainer