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Fristen für Stellungnahmen

Verfasst: Dienstag 16. Oktober 2018, 12:09
von hobbie
Zunächst vielen Dank für die Antworten vom 15.10.18 (Neueinstellungen)
Wichtig wäre mir noch eine Antwort zu den Fristen, die von der SBV zu beachten sind?
1.Also: wird ein Einstellungsgespräch zusammen mit der GF geführt stellt sich der SBV die Frage, innerhalb welcher Frist er eine Stellungnahme der GF zukommen lässt. Die GF will natürlich Verzögerungen durch SBV vermeiden.
2.Wenn ein schwerbehinderter Mitarbeiter aufgabenbezogen versetzt werden soll und die GF die SBV umfänglich informiert hat: Welche Fristen gelten dann?
Vielen Dank für eure Antworten
Rainer

Re: Fristen für Stellungnahmen

Verfasst: Donnerstag 18. Oktober 2018, 11:22
von albarracin_01
Hallo,

es gibt hierzu keine festgelegten Fristen. Die Reaktion der SBV muß ohne "schuldhaftes Zögern" erfolgen, wobei der SBV durchaus zugemutet werden kann, auf andere vom AG einzuhaltende Fristen Rücksicht zu nehmen.

In den von Dir geschilderten Sachverhalten sollte eine Stellungnahme innerhalb von 2-3 Werktagen für die SBV zumutbar sein.