Mitwirkung des SBV bei Neieinstellung
Verfasst: Montag 15. Oktober 2018, 13:48
Zu dem Thema habe ich folgende Fragen:
Meldet sich nach Angabe der GF auf eine offene Stelle nur 1 Nichtbehinderter Bewerber, Sollte ich dann als SBV nachforschen ob es z. B. beim Jobcenter schwerbehinderte und u. U. gleichwertig geeignete Bewerber gibt?
Sollte ich bei einem Bewerbungsgespräch mit einer nicht behinderten Person überhaupt dabei sein? Ich denke eine Stellungnahme des SBV erübrigt sich dann sowieso, oder?
Melden sich auf eine offene Stelle z. B. ausschließlich 2 ober 3 schwerbehinderte Bewerber, sollte ich als SBV dabei sein? Das Ziel, nämlich die Einstellung einer schwerbehinderten Person wird dann ohnehin erreicht und der GF kann man ja dann zutrauen , dass die am besten geeignete Person ausgewählt wird.
Bewirbt sich auf eine offene Stelle z. B. 1 schwerbehinderter und ein nicht behinderter Bewerber sollte ich als SBV dann wohl auch eine Stellungnahme dazu abgeben. Innerhalb welcher Frist muss dies geschehen? Analog der Fristen des BR ober gibt es andere Regelungen?
Vielen Dank für eure Resonanz.
Rainer
Meldet sich nach Angabe der GF auf eine offene Stelle nur 1 Nichtbehinderter Bewerber, Sollte ich dann als SBV nachforschen ob es z. B. beim Jobcenter schwerbehinderte und u. U. gleichwertig geeignete Bewerber gibt?
Sollte ich bei einem Bewerbungsgespräch mit einer nicht behinderten Person überhaupt dabei sein? Ich denke eine Stellungnahme des SBV erübrigt sich dann sowieso, oder?
Melden sich auf eine offene Stelle z. B. ausschließlich 2 ober 3 schwerbehinderte Bewerber, sollte ich als SBV dabei sein? Das Ziel, nämlich die Einstellung einer schwerbehinderten Person wird dann ohnehin erreicht und der GF kann man ja dann zutrauen , dass die am besten geeignete Person ausgewählt wird.
Bewirbt sich auf eine offene Stelle z. B. 1 schwerbehinderter und ein nicht behinderter Bewerber sollte ich als SBV dann wohl auch eine Stellungnahme dazu abgeben. Innerhalb welcher Frist muss dies geschehen? Analog der Fristen des BR ober gibt es andere Regelungen?
Vielen Dank für eure Resonanz.
Rainer