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SBV wahl
Verfasst: Sonntag 14. Oktober 2018, 10:35
von moosi
Hallo
Bei uns stehen die Wahlen an. Ich bin der Vertrauensmann und nicht SB.
Wir wenden das vereinfachte Wahlverfahren an.
Darf ich die Wahlleitung über nehmen ?
Muss ich den Wahlraum verlassen bis der/die Vorschlag/Vorschläge für den Vertrauensmann gemacht wurde.
Wahlversammlung: Teilnahme?
Verfasst: Sonntag 14. Oktober 2018, 17:30
von albin.göbel
moosi hat geschrieben:Muss ich den Wahlraum verlassen bis der Vorschlag für den Vertrauensmann gemacht wurde?
NEIN: Hier die Position der BIH in ihrem
WahlNAVI: "Die amtierende Vertrauensperson kann auch ohne Wahlrecht an der Wahlversammlung teilnehmen." Zudem obliegt Ihnen als Einlader ja auch die Einlasskontrolle u.a. laut Fachschrifttum.
moosi hat geschrieben:Darf ich Wahlleitung übernehmen?
JA Sofern Sie von der Wahlversammlung zuvor zur "Wahlleitung" gewählt werden. Siehe auch die
Diskussion aus 2016 zu nichtbehindertem Wahlleiter mit weiteren Nachweisen am Ende. Generell gilt laut
WahlNAVI: Sobald ein nichtbehinderter Beschäftigter zum Wahlleiter gewählt ist, ist er (ab diesem Moment) berechtigt, an dieser Wahlversammlung teilzunehmen.
Viele Grüße
Albin Göbel
Re: SBV wahl
Verfasst: Donnerstag 18. Oktober 2018, 15:09
von frb
Danke für die Info - hier geht es aber nicht um die bisherige Vertrauensperson sondern ein Mitglied aus dem Betriebsrat. Dieser hatte bisher nichts mit der SBV zu tun.