Hallo
Bei uns stehen die Wahlen an. Ich bin der Vertrauensmann und nicht SB.
Wir wenden das vereinfachte Wahlverfahren an.
Darf ich die Wahlleitung über nehmen ?
Muss ich den Wahlraum verlassen bis der/die Vorschlag/Vorschläge für den Vertrauensmann gemacht wurde.
SBV wahl
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Wahlversammlung: Teilnahme?
NEIN: Hier die Position der BIH in ihrem WahlNAVI: "Die amtierende Vertrauensperson kann auch ohne Wahlrecht an der Wahlversammlung teilnehmen." Zudem obliegt Ihnen als Einlader ja auch die Einlasskontrolle u.a. laut Fachschrifttum.moosi hat geschrieben:Muss ich den Wahlraum verlassen bis der Vorschlag für den Vertrauensmann gemacht wurde?
JA Sofern Sie von der Wahlversammlung zuvor zur "Wahlleitung" gewählt werden. Siehe auch die Diskussion aus 2016 zu nichtbehindertem Wahlleiter mit weiteren Nachweisen am Ende. Generell gilt laut WahlNAVI: Sobald ein nichtbehinderter Beschäftigter zum Wahlleiter gewählt ist, ist er (ab diesem Moment) berechtigt, an dieser Wahlversammlung teilzunehmen.moosi hat geschrieben:Darf ich Wahlleitung übernehmen?
Viele Grüße
Albin Göbel
Re: SBV wahl
Danke für die Info - hier geht es aber nicht um die bisherige Vertrauensperson sondern ein Mitglied aus dem Betriebsrat. Dieser hatte bisher nichts mit der SBV zu tun.