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Seit 6 Monaten SBV-muss ich die Wahl durchführen ?

Verfasst: Donnerstag 11. Oktober 2018, 12:12
von duke112
Hallo zusammen,

ich wurde im November 2016 mit meiner Kollegin für die SBV gewählt.

Da meine Kollegin dieses Jahr zum 31.03.2018 das Arbeitsverhältnis gekündigt hatte rückte ich als Stellvertreter in das Amt als SBV nach.

Da ich erst seit 6 Monaten das Amt SBV übernommen habe stellt sich für mich die Frage ob ich dieses Jahr die Wahlen durchführen muss oder erst dann im Jahr 2022.

Mfg Michael

Re: Seit 6 Monaten SBV-muss ich die Wahl durchführen ?

Verfasst: Donnerstag 11. Oktober 2018, 14:07
von albarracin_01
Hallo,

das zwischenzeitliche Nachrücken ist unerheblich iSd § 177 Abs. 5 Satz 4 SGB IX.
Maßgeblich ist das Datum der letzten Wahl. Da diese letzte Wahl mehr als 12 Monate (November 2016) zurückliegt, muß jetzt innerhalb des gesetzlichen Turnus' gewählt werden

Re: Seit 6 Monaten SBV-muss ich die Wahl durchführen ?

Verfasst: Donnerstag 11. Oktober 2018, 19:25
von Heidi Stuffer
"Da ich erst seit 6 Monaten das Amt SBV übernommen habe stellt sich für mich die Frage ob ich dieses Jahr die Wahlen durchführen muss oder erst dann im Jahr 2022."

Hallo, da Zwischenwahl in November 2016, endet Ihre verkürzte Amtszeit vorzeitig am 30.11.2018. Dass Sie erst vor 6 Monaten nachgerückt sind, spielt keine Rolle für das Ende der Amtszeit laut § 177 Abs. 5 Satz 3 SGB IX.

Berechnung der Amtszeit einer SBV
www.integrationsaemter.de/Aktuell/694c/index.html

Beste Grüße
Heidi Stuffer

Re: Seit 6 Monaten SBV-muss ich die Wahl durchführen ?

Verfasst: Freitag 12. Oktober 2018, 10:31
von duke112
Vielen Dank für die zahlreichen und schnellen Antworten ;)