Hallo,
die Personalabteilung will als Nachweis für die Schwerbehinderung nicht nur den Schwerbehindertenausweis haben, sondern verlangt zusätzlich noch eine Kopie des Feststellungsbescheids des Versorgungsamts. Darf die Personalabteilung auch den Feststellungsbescheid verlangen oder ist der Schwerbehindertenausweis ausreichend?
Danke - A. Bauer
Reicht der Schwerbehindertenausweis aus?
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Reicht der Schwerbehindertenausweis aus?
Hallo Frau Bauer,agathe.bauer hat geschrieben: Darf die Personalabteilung auch den Feststellungsbescheid verlangen...?
eine Schwerbehinderung wird durch den Schwerbehindertenausweis nachgewiesen. Genau aus diesem Grund gibt es ja diesen Schwerbehindertenausweis als amtliches Beweismittel (§ 69 Abs. 5 SGB IX).
Es gibt keine Rechtsgrundlage, die es einer Personalverwaltung gestatten würde, auch den Feststellungsbescheid als zusätzliches Beweismittel zu verlangen. Das sieht das Gesetz nicht vor. Was sagt denn der Betriebsrat und die SBV zu diesem eigenmächtigen Ansinnen dieser Personalstelle?
Viele Grüße
Albin Göbel
Reicht der Schwerbehindertenausweis aus?
Das ist auch gut so! 1984 legte ich zur Einstellung meinen Feststellungsbescheid vor, und der enthält meine Diagnose. Personalratsvorsitzender und Schwerbehindertenvetreter informierten sich dann über meine Erkrankung - allerdings nur oberflächlich. Meine Bewerbung wurde abgelehnt!Abs. 5 SGB IX).
Viele Grüße
Albrecht Zimmermann