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Mindestteilnehmer zur Wahl?
Verfasst: Donnerstag 4. Oktober 2018, 16:10
von reinicke
Ich organisiere als Personalrat in einer Kommune die SBV-Wahl. Da wir nach aktueller Kenntnis genau fünf aktiv Wahlberechtigte haben, werden wir das vereinfachte Wahlverfahren durchführen. Was passiert, wenn z. B. nur zwei aktiv Wahlberechtigte erscheinen? Kann die Wahl dann trotzdem auch nur mit zwei Wählern stattfinden und ist trotzdem gültig? Gibt es eine Mindestanzahl an Wählern?
Warum sichs lohnt, SBV zu wählen Organisation der zwei Wahlgänge?
Verfasst: Donnerstag 4. Oktober 2018, 17:00
von albin.göbel
»Wahlaufruf«
Reinicke hat geschrieben:Kann die Wahl dann trotzdem auch nur mit zwei Wählern stattfinden und ist trotzdem gültig?
JA Aber evtl. noch gezielten
Aufruf zur SBV-Wahl machen bei den fünf Wahlberechtigten und auf die besondere Bedeutung der SBV-Wahlen hinweisen, da dann in aller Regel deutlich mehr kommen, sofern die Wahlberechtigten einen Überblick haben, worum es da eigentlich geht, und:
Warum es sich lohnt, SBV zu wählen
Warum Wahl einer SBV so wichtig ist
Ich denke da sinngemäß an den Rechtsgedanken etwa im § 31 Abs.
1 WO-BayPVG, der auszugsweise wie folgt lautet:
(1) "Vor der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung hat der Vorsitzende des Personalrats die zur Jugend- und Auszubildendenvertretung wahlberechtigten Beschäftigten (Art. 58 Abs. 1 BayPVG) in einer Jugend- und Auszubildendenversammlung in geeigneter Weise über Bedeutung, Zweck und Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung und über den Wahlvorgang zu unterrichten..."
Reinicke hat geschrieben:Ich organisiere als Personalrat in einer Kommune die SBV-Wahl.
TIPPS:
Vereinfachtes Wahlverfahren ⇨
Volltext
Prof.
Düwell zur Wahl der SBV für 2018
Kap 10.4.4 Organisation der Wahlgänge
Zwei wäre dann gerade Zahl: Wenn diese sich uneinig sein sollten, dann vorsorglich schon mal an Losentscheid denken, also Münze werfen oder verdeckt Zettel ziehen „entsprechend“
§ 13 Abs. 2 SchwbVWO. Und hier einige
FAQ zum "vereinfachten Wahlverfahren"
Viele Grüße
Albin Göbel
Re: Mindestteilnehmer zur Wahl?
Verfasst: Montag 8. Oktober 2018, 16:14
von reinicke
Super! Vielen herzlichen Dank für die Informationen!
Beste Grüße
B. Reinicke