Mindestteilnehmer zur Wahl?
Mindestteilnehmer zur Wahl?
Ich organisiere als Personalrat in einer Kommune die SBV-Wahl. Da wir nach aktueller Kenntnis genau fünf aktiv Wahlberechtigte haben, werden wir das vereinfachte Wahlverfahren durchführen. Was passiert, wenn z. B. nur zwei aktiv Wahlberechtigte erscheinen? Kann die Wahl dann trotzdem auch nur mit zwei Wählern stattfinden und ist trotzdem gültig? Gibt es eine Mindestanzahl an Wählern?
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Warum sichs lohnt, SBV zu wählen Organisation der zwei Wahlgänge?
»Wahlaufruf«
Warum es sich lohnt, SBV zu wählen
Warum Wahl einer SBV so wichtig ist
Ich denke da sinngemäß an den Rechtsgedanken etwa im § 31 Abs. 1 WO-BayPVG, der auszugsweise wie folgt lautet:
(1) "Vor der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung hat der Vorsitzende des Personalrats die zur Jugend- und Auszubildendenvertretung wahlberechtigten Beschäftigten (Art. 58 Abs. 1 BayPVG) in einer Jugend- und Auszubildendenversammlung in geeigneter Weise über Bedeutung, Zweck und Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung und über den Wahlvorgang zu unterrichten..."
Vereinfachtes Wahlverfahren ⇨Volltext
Prof. Düwell zur Wahl der SBV für 2018
Kap 10.4.4 Organisation der Wahlgänge
Zwei wäre dann gerade Zahl: Wenn diese sich uneinig sein sollten, dann vorsorglich schon mal an Losentscheid denken, also Münze werfen oder verdeckt Zettel ziehen „entsprechend“ § 13 Abs. 2 SchwbVWO. Und hier einige FAQ zum "vereinfachten Wahlverfahren"
Viele Grüße
Albin Göbel
JA Aber evtl. noch gezielten Aufruf zur SBV-Wahl machen bei den fünf Wahlberechtigten und auf die besondere Bedeutung der SBV-Wahlen hinweisen, da dann in aller Regel deutlich mehr kommen, sofern die Wahlberechtigten einen Überblick haben, worum es da eigentlich geht, und:Reinicke hat geschrieben:Kann die Wahl dann trotzdem auch nur mit zwei Wählern stattfinden und ist trotzdem gültig?
Warum es sich lohnt, SBV zu wählen
Warum Wahl einer SBV so wichtig ist
Ich denke da sinngemäß an den Rechtsgedanken etwa im § 31 Abs. 1 WO-BayPVG, der auszugsweise wie folgt lautet:
(1) "Vor der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung hat der Vorsitzende des Personalrats die zur Jugend- und Auszubildendenvertretung wahlberechtigten Beschäftigten (Art. 58 Abs. 1 BayPVG) in einer Jugend- und Auszubildendenversammlung in geeigneter Weise über Bedeutung, Zweck und Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung und über den Wahlvorgang zu unterrichten..."
TIPPS:Reinicke hat geschrieben:Ich organisiere als Personalrat in einer Kommune die SBV-Wahl.
Vereinfachtes Wahlverfahren ⇨Volltext
Prof. Düwell zur Wahl der SBV für 2018
Kap 10.4.4 Organisation der Wahlgänge
Zwei wäre dann gerade Zahl: Wenn diese sich uneinig sein sollten, dann vorsorglich schon mal an Losentscheid denken, also Münze werfen oder verdeckt Zettel ziehen „entsprechend“ § 13 Abs. 2 SchwbVWO. Und hier einige FAQ zum "vereinfachten Wahlverfahren"
Viele Grüße
Albin Göbel
Re: Mindestteilnehmer zur Wahl?
Super! Vielen herzlichen Dank für die Informationen!
Beste Grüße
B. Reinicke
Beste Grüße
B. Reinicke