Einsicht in die Wählerliste
Verfasst: Montag 1. Oktober 2018, 15:00
Liebe Moderatoren,
wir haben eine Frage, in unserer Funktion als Wahlvorstand, bezüglich der Einsicht in die Wählerliste.
Um die Persönlichkeitsrechte unserer schwerbehinderten Kollegen zu schützen, haben wir im Wahlausschreiben vermerkt, das wir nur Personen mit berechtigtem Interesse Einblick in die Wählerliste gewähren werden. Nun wurde uns folgende Frage gestellt : Welche Rechtsgrundlage gibt es für das „berechtigte Interesse“, den dieses ist nicht aus §3 der SchwbVWO zu entnehmen. Nur für den Einspruch gegen die Wählerliste nach §4 der SchwbVWO ist ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Wahl glaubhaft zu machen."
Es stellt sich uns die Frage, ob wir eine generelle Begründung/ "berechtigtes Interesse" von den Mitarbeitern zur Einsicht in die Wählerliste verlangen können. Und wenn nicht, in welchen Fallen dürfen wir das verlangen?
Vielen Dank für ihre Hilfe.
wir haben eine Frage, in unserer Funktion als Wahlvorstand, bezüglich der Einsicht in die Wählerliste.
Um die Persönlichkeitsrechte unserer schwerbehinderten Kollegen zu schützen, haben wir im Wahlausschreiben vermerkt, das wir nur Personen mit berechtigtem Interesse Einblick in die Wählerliste gewähren werden. Nun wurde uns folgende Frage gestellt : Welche Rechtsgrundlage gibt es für das „berechtigte Interesse“, den dieses ist nicht aus §3 der SchwbVWO zu entnehmen. Nur für den Einspruch gegen die Wählerliste nach §4 der SchwbVWO ist ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Wahl glaubhaft zu machen."
Es stellt sich uns die Frage, ob wir eine generelle Begründung/ "berechtigtes Interesse" von den Mitarbeitern zur Einsicht in die Wählerliste verlangen können. Und wenn nicht, in welchen Fallen dürfen wir das verlangen?
Vielen Dank für ihre Hilfe.