Doppelte Stützunterschriften
Verfasst: Donnerstag 27. September 2018, 09:43
Hallo,
Bei den bei uns eingereichten 2 Wahlvorschlägen haben bei A 62 und bei B 30 Wahlberechtige eine Stützunterschrift geleistet. Die Mindestanzahl beträgt 10 Stützunterschriften. 13 Wahlberechtigte haben auf beiden Wahlvorschlägen Unterschrieben.
Muss der Wahlvorstand nun bei diesen 13 eine Erklärung einholen, auf welchem Vorschlag die Unterschrift seine Gültigkeit hat? Da auch ohne die 13 Unterschriften bei beiden Vorschlägen die Mindestanzahl von 10 immer noch gegeben ist.
Bei den bei uns eingereichten 2 Wahlvorschlägen haben bei A 62 und bei B 30 Wahlberechtige eine Stützunterschrift geleistet. Die Mindestanzahl beträgt 10 Stützunterschriften. 13 Wahlberechtigte haben auf beiden Wahlvorschlägen Unterschrieben.
Muss der Wahlvorstand nun bei diesen 13 eine Erklärung einholen, auf welchem Vorschlag die Unterschrift seine Gültigkeit hat? Da auch ohne die 13 Unterschriften bei beiden Vorschlägen die Mindestanzahl von 10 immer noch gegeben ist.