Seite 1 von 1

Wahlvorschlag änderbar/wählbar?

Verfasst: Mittwoch 26. September 2018, 11:20
von donpansen
Guten Tag zusammen,
bitte entschuldigt wenn der Betreff etwas irreführend ist. Weiß nicht genau wie ich es sonst nennen soll. Ich habe eine Frage zu den Wahlvorschlägen. Kann ein Bewerber frei entscheiden ob er nur als "Vertrauensperson" oder als "Stellvertreter" antreten will?

Bei uns ist 1 Bewerber der nur als Vertrauensperson nicht aber als Stellvertreter antreten will. Ein anderer Bewerber will nur für den Stellvertreter-Posten antreten. Ist dies möglich?

Ich danke euch schon einmal im voraus für eure Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha

AW: Kandidatur nur für eine Wahl?

Verfasst: Mittwoch 26. September 2018, 12:40
von albin.göbel
Sascha hat geschrieben:Kann ein Bewerber frei entscheiden ob er nur als "Vertrauensperson" oder "Stellvertreter" antreten will?
JA Es muss nur in dem Wahlvorschlag klar zum Ausdruck kommen, was er will. Das sind ja zwei Wahlen und nicht eine. ­ Es wird auch nur "getrennt" abgestimmt; zwar nur 1 Stimmzettel - jedoch 2 Teile. Keiner muss für beide Wahlen antreten!
Manche findet nur Unterstützer fur eine. (vgl. Prof. Düwell, Wahl der SBV 2018, Kapitel 10.3.3 Wahlvorschläge m.w.N). Ebenso wie jemand nur Stell­vertreter wählen kann, so kann er auch nur Stell­vertreter­­­­­­­­­ vorschlagen. Siehe ­ ähnliche Diskussion vom September.

Sascha hat geschrieben:Wahlvorschlag änderbar?
Hinweis
Ein Wahlvorschlagsformular nachträglich zu verändern, nachdem die Unterstützer alle schon unterschrieben haben – wäre aber u.U. äußerst kritisch zu sehen !!

Viele Grüße
Albin Göbel