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Beschlussfähigkeit

Verfasst: Mittwoch 26. September 2018, 11:12
von claudy
Hallo Zusammen,

Situation:
Wenn ein Wahlvorstandsmitglied ausfällt und sein Ersatz einspringt. Alles OK.
Aber was ist, wenn der Ersatz auch noch ausfällt?

Hintergrund:
Wir haben ein förmliches Wahlverfahren und es kann sein, dass ein Mitglied eventuell ausfällt, während der Ersatz im Urlaub ist.

Bei der Auszählung können die Wahlhelfer, die wir bereits beschlossen haben, aushelfen.
Wie sieht es im Vorfeld bei einer Wahlvorstandssitzung aus?

Viele Grüße
Claudy

Ersatzmitglied nachbestellen?

Verfasst: Mittwoch 26. September 2018, 12:20
von albin.göbel
Claudy hat geschrieben:Aber was ist, wenn Ersatz auch noch ausfällt?
Hallo, die Vertrauensperson sollte weiteres Ersatzmitglied nachbestellen laut Prof. Dr. Kohte. Das darf ­­­­ sie, solange Vertrauensperson noch im Amt ist. Danach nicht mehr, da ansonsten diese SBV-Wahl klar angreifbar wäre. Spätere Ergänzung ginge allenfalls über § 1 Absatz 2 SchwbVWO. Zur Dauer der SBV-Bestellbefugnis vgl. Diskussion 2018 mit_zahlreichen Nachweisen aus weit über 50 Jahren.

:idea: Zur Nachbestellung vgl Diskussion hier (entgegen BIH-Bro­schü­re­­­­, Seite 57 Nr. 2 bzw. entgegen BIH-Wahlkalender) sowie die Diskussion 2018 gemäß allgemeiner Ansicht im Fachschrifttum! Zum Ausschluss der analogen Anwendung von wahlrechtlichen bzw. wahlordnungsrechtlichen Normen zu BR/PR-Wahlen vgl. Diskussion aus 2016 (am Ende).

Viele Grüße
Albin Göbel