Prüfung der Wahlvorschläge - Stützunterschriften
Verfasst: Montag 24. September 2018, 15:55
Guten Tag,
die Frist für die Wahlvorschläge ist abgelaufen und es liegen zwei Wahlvorschläge vor.
Ein dritter Wahlvorschlag wurde zwei Tage zu spät eingereicht.
Es sollen 4 Stellv. SBVen gewählt werden.
Für Personalratswahlen gilt in unserem Unternehmen die BPersVWO.
- Auf dem ersten Wahlvorschlag hat die bisherige SBV für das Amt der SBV und der Stellv. SBV kandidiert.
Weitere 3 Personen haben ebenfalls für die stellv. SBV kandidiert.
Diese Liste hat mehr als die Mindestanzahl gültige Stützunterschriften.
- Auf dem zweiten Wahlvorschlag hat niemand für die SBV kandidiert.
Aber 4 Personen für die Stellv. SBV.
Es ist aber 1 Stützunterschrift zu wenig.
[/Frage 1b]
Müssen wir für die Liste 2 eine Nachfrist setzen?
Oder gilt das nur, wenn die Mindestanzahl der Stützunterschriften durch Streichung (bei Unterschriften für mehrere Wahlvorschläge) unterschritten werden.
[/Frage 2b]
Falls nur der Wahlvorschlag 1 zugelassen werden kann, hätten wir durch die Kandidatur der bisherigen SBV für beide Ämter zu wenige Kandidaten? Müsste dann eine Nachfrist gesetzt werden?
Vorab vielen Dank
B-Lessing-S
die Frist für die Wahlvorschläge ist abgelaufen und es liegen zwei Wahlvorschläge vor.
Ein dritter Wahlvorschlag wurde zwei Tage zu spät eingereicht.
Es sollen 4 Stellv. SBVen gewählt werden.
Für Personalratswahlen gilt in unserem Unternehmen die BPersVWO.
- Auf dem ersten Wahlvorschlag hat die bisherige SBV für das Amt der SBV und der Stellv. SBV kandidiert.
Weitere 3 Personen haben ebenfalls für die stellv. SBV kandidiert.
Diese Liste hat mehr als die Mindestanzahl gültige Stützunterschriften.
- Auf dem zweiten Wahlvorschlag hat niemand für die SBV kandidiert.
Aber 4 Personen für die Stellv. SBV.
Es ist aber 1 Stützunterschrift zu wenig.
[/Frage 1b]
Müssen wir für die Liste 2 eine Nachfrist setzen?
Oder gilt das nur, wenn die Mindestanzahl der Stützunterschriften durch Streichung (bei Unterschriften für mehrere Wahlvorschläge) unterschritten werden.
[/Frage 2b]
Falls nur der Wahlvorschlag 1 zugelassen werden kann, hätten wir durch die Kandidatur der bisherigen SBV für beide Ämter zu wenige Kandidaten? Müsste dann eine Nachfrist gesetzt werden?
Vorab vielen Dank
B-Lessing-S