Löschung von Bewerberunterlagen
Verfasst: Montag 24. September 2018, 10:56
Hallo,
Ist es zulässig die Bewerberunterlagen (Schwerbehinderter Bewerber) sofort nach der Absage an den Bewerber zu löschen um dann im Falle einer Anspruchsgeltendmachung nach AGG darauf zu verweisen das keine Unterlagen mehr vorliegen und deshalb die fachliche Eignung bestritten werden kann?
Dem Bewerber wurde mitgeteilt das es an ihm sei die Qualität und Quantität seiner Bewerbung zu beweisen.
Da seine fachliche Eignung nicht belegt werden können war die Einladung zum VG entbehrlich.
Die erhaltene Eingangsbestätigung sei lediglich ein Standardschreiben.
Nachweislich sind weder der Betriebsrat noch die SBV über die Bewerbung informiert gewesen.
Gibt es Quellen im Gesetz dazu? Ich kann leider nichts finden.
Danke und mit freundlichen Grüßen
Laser
Ist es zulässig die Bewerberunterlagen (Schwerbehinderter Bewerber) sofort nach der Absage an den Bewerber zu löschen um dann im Falle einer Anspruchsgeltendmachung nach AGG darauf zu verweisen das keine Unterlagen mehr vorliegen und deshalb die fachliche Eignung bestritten werden kann?
Dem Bewerber wurde mitgeteilt das es an ihm sei die Qualität und Quantität seiner Bewerbung zu beweisen.
Da seine fachliche Eignung nicht belegt werden können war die Einladung zum VG entbehrlich.
Die erhaltene Eingangsbestätigung sei lediglich ein Standardschreiben.
Nachweislich sind weder der Betriebsrat noch die SBV über die Bewerbung informiert gewesen.
Gibt es Quellen im Gesetz dazu? Ich kann leider nichts finden.
Danke und mit freundlichen Grüßen
Laser