Kosten der Wahl im VW für Wähler - Fahrtkosten und mehr
Verfasst: Mittwoch 19. September 2018, 16:21
Hallo zusammen,
ich bin Bezirksschwerbehindertenvertreter in einer niedersächsischen Landesbehörde. Die meisten der in meinem Bezirk bestehenden SBVen wählen im Vereinfachten Wahlverfahren. An mich ist die Frage herangetragen worden, ob die zu der Wahlversammlung außerhalb des Dienstes anreisenden Wähler Anspruch auf Vergütung und Erstattung der Fahrkosten haben. Wir haben viele Mitarbeiter im Schichtdienst beschäftigt.
Ich kann diese Frage bislang nicht abschließend beantworten, weil ich nur gelesen habe, dass das Arbeitsentgelt nicht um die versäumte Arbeitszeit gekürzt werden darf. Aber um Kürzung im eigentlichen Sinne geht es ja nicht.
Im niersächsischen Personalvertretungsgesetz bin ich bislang nur auf die Vorschrift in § 44 gestoßen, der die Kostenfrage bei Personalversammlungen abhandelt. In den Einladungen zu diesen Versammlungen hat der Personalrat die Teilnahme als Arbeitszeit erklärt, was ich aber so 100 %ig auch nicht rauslesen kann.
Von meinem Rechtsempfinden würde auch ich es als richtig empfinden, wenn Kollegen, die außerhalb der Arbeitszeit, also im frei bzw., z. B. auch im Urlaub wählen, die Fahrtkosten, aber auch die Zeit der Anwesenheit bei der Wahl vergütet bzw. angerechnet bekommen müssten.
Wie sehen dass die anderen?
Danke für einen regen Austausch
Maiko
ich bin Bezirksschwerbehindertenvertreter in einer niedersächsischen Landesbehörde. Die meisten der in meinem Bezirk bestehenden SBVen wählen im Vereinfachten Wahlverfahren. An mich ist die Frage herangetragen worden, ob die zu der Wahlversammlung außerhalb des Dienstes anreisenden Wähler Anspruch auf Vergütung und Erstattung der Fahrkosten haben. Wir haben viele Mitarbeiter im Schichtdienst beschäftigt.
Ich kann diese Frage bislang nicht abschließend beantworten, weil ich nur gelesen habe, dass das Arbeitsentgelt nicht um die versäumte Arbeitszeit gekürzt werden darf. Aber um Kürzung im eigentlichen Sinne geht es ja nicht.
Im niersächsischen Personalvertretungsgesetz bin ich bislang nur auf die Vorschrift in § 44 gestoßen, der die Kostenfrage bei Personalversammlungen abhandelt. In den Einladungen zu diesen Versammlungen hat der Personalrat die Teilnahme als Arbeitszeit erklärt, was ich aber so 100 %ig auch nicht rauslesen kann.
Von meinem Rechtsempfinden würde auch ich es als richtig empfinden, wenn Kollegen, die außerhalb der Arbeitszeit, also im frei bzw., z. B. auch im Urlaub wählen, die Fahrtkosten, aber auch die Zeit der Anwesenheit bei der Wahl vergütet bzw. angerechnet bekommen müssten.
Wie sehen dass die anderen?
Danke für einen regen Austausch
Maiko