Hallo zusammen,
als amtierender SBV leite ich in diesen Tagen die Wahl der SBV im vereinfachten Wahlverfahren ein. Ich selbst kann mich aus rechtlichen Gründen für die Wahl der neuen SBV nicht mehr aufstellen lassen.
Im Vorfeld ist mir signalisiert worden, dass sich insgesamt drei Kollegen für das Amt bzw. als Vertreter vorschlagen lassen wollen.
Wie ist die Situation, wenn die Interessenten bei der Wahlversammlung aus krankheits- oder urlaubsbedingten Gründen der Wahlversammlung nicht beiwohnen können. Können sie, wenn sie von einen oder mehreren der Wahlberechtigten vorgeschlagen werden, in der Wahlversammlung gewählt werden?
Ich meine bislang ja, denn ich habe für das Vereinfachte Verfahren nichts über eine erforderliche Zustimmungserklärung gefunden. Zur Not würde ich mir selber eine basteln, falls das erforderlich und zulässig wäre.
Danke für Rückmeldungen.
MfG - Maiko
Vereinfachtes Wahlverfahren - Anwesenheitspflicht der Kanditaten?
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
Re: Vereinfachtes Wahlverfahren - Anwesenheitspflicht der Kanditaten?
Hallo,
es gibt keine Vorschrift, die eine Wahl in Abwesenheit verbietet.
Es ist zwar auch nicht zwingend vorgeschrieben, aber eine schriftliche Kandidatur, verbunden mit der Erklärung, im Fall der Wahl auch diese anzunehmen, demonstriert Ernsthaftigkeit.
es gibt keine Vorschrift, die eine Wahl in Abwesenheit verbietet.
Es ist zwar auch nicht zwingend vorgeschrieben, aber eine schriftliche Kandidatur, verbunden mit der Erklärung, im Fall der Wahl auch diese anzunehmen, demonstriert Ernsthaftigkeit.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang