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Gültigkeit des Wahlvorschlages

Verfasst: Mittwoch 12. September 2018, 14:53
von zenker
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe einen Wahlvorschlag vorliegen auf dem ein Unterzeichner des Wahlvorschlages durchgestrichen ist. Ist dieser trotzdem gültig oder muss dieser neu erstellt werden? Die Mindestanzahl der Unterstützer ist trotzdem gewahrt.

Freundliche Grüße
Andreas Weber

AW: Streichung Stützunterschrift

Verfasst: Mittwoch 12. September 2018, 15:11
von albin.göbel
Zenker hat geschrieben:Unterzeichner durchgestrichen

Hallo, da sehe ich hier keine Probleme. Womöglich deshalb durchgestrichen, weil dieser ursprüngliche Unterstützer sich für andere(n) Kandidaten umentschieden hat. Die Zurückziehung einer Stützunterschrift vor Einreichung des Wahlvorschlags beim Wahlvorstand ist unproblematisch: Ent­we­der­­­­ dieser Unterstützer lässt seine Un­ter­schrift­­ streichen oder er erklärt ge­gen­über­­­­ dem Wahlvorstand, dass er zurückzieht laut BVerwG vom 05.02.1971, VII P 9.70, zu den Anforderungen an einen Widerruf von Unterschriften unter einem Wahl­vor­schlag­­. Wahlvorschlag folglich klar gültig ✓

Kritisch wäre Streichen hingegen uU. dann, wenn ein Kandidat durchgestrichen worden wäre, weil hierzu uneinheitliche bzw. dif­fe­ren­zier­te­­ Meinungen im Schrifttum.

Viele Grüße
Albin Göbel