Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe einen Wahlvorschlag vorliegen auf dem ein Unterzeichner des Wahlvorschlages durchgestrichen ist. Ist dieser trotzdem gültig oder muss dieser neu erstellt werden? Die Mindestanzahl der Unterstützer ist trotzdem gewahrt.
Freundliche Grüße
Andreas Weber
Gültigkeit des Wahlvorschlages
-
- Beiträge: 701
- Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55
AW: Streichung Stützunterschrift
Zenker hat geschrieben:Unterzeichner durchgestrichen
Hallo, da sehe ich hier keine Probleme. Womöglich deshalb durchgestrichen, weil dieser ursprüngliche Unterstützer sich für andere(n) Kandidaten umentschieden hat. Die Zurückziehung einer Stützunterschrift vor Einreichung des Wahlvorschlags beim Wahlvorstand ist unproblematisch: Entweder dieser Unterstützer lässt seine Unterschrift streichen oder er erklärt gegenüber dem Wahlvorstand, dass er zurückzieht laut BVerwG vom 05.02.1971, VII P 9.70, zu den Anforderungen an einen Widerruf von Unterschriften unter einem Wahlvorschlag. Wahlvorschlag folglich klar gültig ✓
Kritisch wäre Streichen hingegen uU. dann, wenn ein Kandidat durchgestrichen worden wäre, weil hierzu uneinheitliche bzw. differenzierte Meinungen im Schrifttum.
Viele Grüße
Albin Göbel