Gültigkeit des Wahlvorschlages

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zenker

Gültigkeit des Wahlvorschlages

Beitrag von zenker »

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe einen Wahlvorschlag vorliegen auf dem ein Unterzeichner des Wahlvorschlages durchgestrichen ist. Ist dieser trotzdem gültig oder muss dieser neu erstellt werden? Die Mindestanzahl der Unterstützer ist trotzdem gewahrt.

Freundliche Grüße
Andreas Weber
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

AW: Streichung Stützunterschrift

Beitrag von albin.göbel »

Zenker hat geschrieben:Unterzeichner durchgestrichen

Hallo, da sehe ich hier keine Probleme. Womöglich deshalb durchgestrichen, weil dieser ursprüngliche Unterstützer sich für andere(n) Kandidaten umentschieden hat. Die Zurückziehung einer Stützunterschrift vor Einreichung des Wahlvorschlags beim Wahlvorstand ist unproblematisch: Ent­we­der­­­­ dieser Unterstützer lässt seine Un­ter­schrift­­ streichen oder er erklärt ge­gen­über­­­­ dem Wahlvorstand, dass er zurückzieht laut BVerwG vom 05.02.1971, VII P 9.70, zu den Anforderungen an einen Widerruf von Unterschriften unter einem Wahl­vor­schlag­­. Wahlvorschlag folglich klar gültig ✓

Kritisch wäre Streichen hingegen uU. dann, wenn ein Kandidat durchgestrichen worden wäre, weil hierzu uneinheitliche bzw. dif­fe­ren­zier­te­­ Meinungen im Schrifttum.

Viele Grüße
Albin Göbel
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