Hallo!
Im Archiv bin ich nicht fündig geworden.
Frage: Hat ein schwerbehinderter Arbeitnehmer 5 oder 6 Tage Zusatzurlaub, wenn er laut Arbeitsvertrag eine 5,5 Tage-Woche hat?
Fundstellen (Gerichtsentscheidungen, Gesetzeskommentare etc.) wären prima, falls bekannt.
DANKE!
Zusatzurlaub bei 5,5 Tage-Woche
Re: Zusatzurlaub bei 5,5 Tage-Woche
Nach einem Urteil des BAG vom 31.05.1990 - 8 AZR 296/89, als das Schwerbehindertenrecht noch im SchwbG und noch nicht im SGB IX geregelt war, hat das BAG es verneint die Aufrundungsregel für einen kalenderjährlichen Teilurlaub nach § 5 Abs. 2 BUrlG auch auf die Berechnung des Zusatzurlaub für Schwerbehinderte bei abweichenden Wochenarbeitstagen anzuwenden. Nach dieser Entscheidung wären also bei nicht 5-Tage-Wochen hier auch Bruchteile an Tagen des Zusatzurlaubs zu gewähren. Zwischenzeitlich wurde für die anteilige Berechnung von Kalenderjahren im § 208 SGB IX ebenfalls eine Aufrundungsregel für den Zusatzurlaub analog zum BUrlG aufgenommen, allerdings hat der Gesetzgeber auch weiterhin die Berechnung des Zusatzurlaubs bei abweichenden Wochenarbeitstagen nicht genauer geregelt.
Im Archiv gibt es hierzu auch von Herrn Göbel eine sehr klare und ausführliche Aussage.
Im Archiv gibt es hierzu auch von Herrn Göbel eine sehr klare und ausführliche Aussage.