Hallo.
Ich hab 50 Prozent Schwerbehinderung und hab zusage von der rv Erwerbsminderungsrente zu bekommen und gab auch a test das ich nur 4 Stunden arbeiten darf. Mein Arbeitgeber lehnt das ab und hat angeblich keine halbtags arbeit für mich da deswegen soll ich weiter volltags arbeiten.
Habt ihr ne idee was man jetzt machen muss?
Erwerbsminderungsrente
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
Re: Erwerbsminderungsrente
Guten Tag,
der Arbeitgeber sollte auf § 164 Abs. 5 SGB IX hingewiesen werden
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__164.html
Diese Vorschrift stellt grundsätzlich einen einklagbaren Rechtsanspruch dar.
Sie sollten sich so schnell wie möglich an das zuständige Integrationsamt wenden und um Unterstützung bei der Durchsetzung einer leidensgerechten Teilzeitbeschäftigung bitten.
Außerdem sollten Sie unbedingt nachschauen bzw. klären, ob es in ihrem Fall arbeitsvertragliche bzw. tarifvertragliche Formvorschriften in Zusammenhang mit dem Verlangen nach Teilzeitarbeit bei teilweiser Erwerbsminderung gibt.
Gibt es denn in Ihrem Betrieb einen BR oder eine SBV ?
der Arbeitgeber sollte auf § 164 Abs. 5 SGB IX hingewiesen werden
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__164.html
Diese Vorschrift stellt grundsätzlich einen einklagbaren Rechtsanspruch dar.
Sie sollten sich so schnell wie möglich an das zuständige Integrationsamt wenden und um Unterstützung bei der Durchsetzung einer leidensgerechten Teilzeitbeschäftigung bitten.
Außerdem sollten Sie unbedingt nachschauen bzw. klären, ob es in ihrem Fall arbeitsvertragliche bzw. tarifvertragliche Formvorschriften in Zusammenhang mit dem Verlangen nach Teilzeitarbeit bei teilweiser Erwerbsminderung gibt.
Gibt es denn in Ihrem Betrieb einen BR oder eine SBV ?
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang