Gleichzeitige Stimmabgabe für zwei getrennte Wahlgänge auf einem Stimmzettel
Verfasst: Freitag 31. August 2018, 15:05
Liebes Forum,
der Musterstimmzettel der BIH auf Seite 113 der Wahlbroschüre besteht aus zwei Teilen, die somit als zwei eigene Wahlgänge angesehen werden dürfen.
Teil 1: Wahl der Vertrauensperson
Teil 2: Wahl des/der stellvertretenden Mitglieds/Mitglieder
Beim förmlichen Wahlverfahren ist laut Wahlordnung ein gemeinsamer Stimmzettel für beide Wahlen einzusetzen
(§ 9 Absatz 2 Satz 2 SchwbVWO).
Entsprechend eines Beschluss des BAG vom 29.7.2009, 7 ABR 91/07, zu einem förmlichen Wahlverfahren steht nach Auffassung des BAG die gleichzeitige Stimmabgabe - auf einem Stimmzettel entsprechend der Wahlvorschrift zum förmlichen Wahlverfahren - der Annahme von zwei getrennten Wahlen (bzw. Wahlgängen) nicht entgegen. Es ist davon auszugehen, dass dies ist zur Reduzierung des Aufwands vom Gesetzgeber so vorgesehen worden ist.
https://openjur.de/u/171849.html
Die BIH schreibt in ihrer Wahlbroschüre auf Seite 63, dass im vereinfachten Wahlverfahren auf zwei Stimmzetteln zu wählen ist. Dies kann aber so von mir nicht der Wahlordnung entnommen werden.
Weshalb sollte im vereinfachten Wahlverfahren eine Zusammenfassung der zwei Wahlgänge nicht in gleicher Weise wie bei der förmlichen Wahl auf einem Stimmzettel möglich sein? Die von der BIH als erforderlich beschriebene Vorgehensweise wäre außerdem jetzt auch nicht einfacher, als bei einem förmlichen Wahlverfahren.
Wenn es zu viele Kandidaten gibt, dann kann das auf einem Stimmzettel schon etwas eng werden und zwei Stimmzettel wären da vermutlich praktikabler, aber dieses Problem taucht doch eher beim förmlichen Wahlverfahren auf.
Kann hier jemand etwas genaueres dazu sagen?
der Musterstimmzettel der BIH auf Seite 113 der Wahlbroschüre besteht aus zwei Teilen, die somit als zwei eigene Wahlgänge angesehen werden dürfen.
Teil 1: Wahl der Vertrauensperson
Teil 2: Wahl des/der stellvertretenden Mitglieds/Mitglieder
Beim förmlichen Wahlverfahren ist laut Wahlordnung ein gemeinsamer Stimmzettel für beide Wahlen einzusetzen
(§ 9 Absatz 2 Satz 2 SchwbVWO).
Entsprechend eines Beschluss des BAG vom 29.7.2009, 7 ABR 91/07, zu einem förmlichen Wahlverfahren steht nach Auffassung des BAG die gleichzeitige Stimmabgabe - auf einem Stimmzettel entsprechend der Wahlvorschrift zum förmlichen Wahlverfahren - der Annahme von zwei getrennten Wahlen (bzw. Wahlgängen) nicht entgegen. Es ist davon auszugehen, dass dies ist zur Reduzierung des Aufwands vom Gesetzgeber so vorgesehen worden ist.
https://openjur.de/u/171849.html
Die BIH schreibt in ihrer Wahlbroschüre auf Seite 63, dass im vereinfachten Wahlverfahren auf zwei Stimmzetteln zu wählen ist. Dies kann aber so von mir nicht der Wahlordnung entnommen werden.
Weshalb sollte im vereinfachten Wahlverfahren eine Zusammenfassung der zwei Wahlgänge nicht in gleicher Weise wie bei der förmlichen Wahl auf einem Stimmzettel möglich sein? Die von der BIH als erforderlich beschriebene Vorgehensweise wäre außerdem jetzt auch nicht einfacher, als bei einem förmlichen Wahlverfahren.
Wenn es zu viele Kandidaten gibt, dann kann das auf einem Stimmzettel schon etwas eng werden und zwei Stimmzettel wären da vermutlich praktikabler, aber dieses Problem taucht doch eher beim förmlichen Wahlverfahren auf.
Kann hier jemand etwas genaueres dazu sagen?