sbv56123 hat geschrieben:Liege ich mit meiner Ansicht falsch?
JA Da liegen Sie wohl falsch, da etwas zu
pauschal nach ständiger Rechtsprechung:
• Denn der Dreh- und Angelpunkt ist regelmäßig die konkrete Stellenausschreibung, also das sog. Anforderungsprofil - soweit sachlich begründbar. Steht dort, dass die Note befriedigend oder besser Voraussetzung für die Einstellung ist, dass also eine bestimmte
Abschlussnote gefordert wird, braucht wohl nicht geladen zu werden (vgl.
VG Ansbach, Urteil vom 17.1.2017, AN 1 K 16.00995 m.w.N. und
BAG, 07.04.2011, 8 AZR 679/09,
II.
4.
b, wonach es Arbeitgebern
"nicht verwehrt" ist, in der Ausschreibung eine
"bestimmte Abschlussnote der Berufsausbildung" zu fordern und hierauf zu bestehen).
• Steht dort aber nichts von Mindestnoten, dann wird die Dienststelle regelmäßig zu laden haben bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen (vgl
BVerwG Urteil vom 03.03.2011, 5 C 15.10 mit Anmerkung) Es kommt hier folglich auf die ganz konkrete Stellenausschreibung an. Ob die fachliche Eignung offensichtlich fehlt, ist idR an dem vom öffentl. Arbeitgeber mit einer Stellenausschreibung bekannt gemachten Anforderungsprofil zu messen wie Ausbildungsnoten (BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08).
Viele Grüße
Albin Göbel