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Qualifikation bzw. fachliche Eignung

Verfasst: Freitag 31. August 2018, 08:36
von sbv56123
Hallo Zusammen,
ein Gleichgestellter wurde nicht zum Vorstellungsgespräch bei einer Behörde eingeladen weil der nicht die geforderte Note befriedigend erfüllte. Aus meiner Sicht hätte dieser nach § 165 SGB IX n.F. eingeladen werden müssen. Liege ich mit meiner Ansicht falsch?

AW: Mindestnote bei Bewerbung?

Verfasst: Freitag 31. August 2018, 13:00
von albin.göbel
sbv56123 hat geschrieben:Liege ich mit meiner Ansicht falsch?
JA Da liegen Sie wohl falsch, da etwas zu
pauschal nach ständiger Rechtsprechung:

• Denn der Dreh- und Angelpunkt ist re­gel­mä­ßig­­ die konkrete Stellenausschreibung, also das sog. Anforderungsprofil - soweit sachlich begründbar. Steht dort, dass die Note befriedigend oder besser Vo­raus­set­zung­­ für die Einstellung ist, dass also eine bestimmte Abschlussnote gefordert wird, braucht wohl nicht geladen zu werden (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 17.1.2017, AN 1 K 16.00995 m.w.N. und BAG, 07.04.2011, 8 AZR 679/09, II.4.b, wonach es Ar­beit­ge­ber­­n "nicht verwehrt" ist, in der Aus­schrei­bung­­­ eine "bestimmte Abschlussnote der Berufsausbildung" zu fordern und hie­rauf­­­­ zu bestehen).

• Steht dort aber nichts von Mindestnoten, dann wird die Dienststelle regelmäßig zu laden haben bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen (vgl BVerwG Urteil vom 03.03.2011, 5 C 15.10 mit Anmerkung) Es kommt hier folglich auf die ganz konkrete Stellenausschreibung an. Ob die fachliche Eignung offensichtlich fehlt, ist idR an dem vom öffentl. Arbeitgeber mit einer Stel­len­aus­schrei­­bung­­­ bekannt gemachten An­for­de­rungs­­pro­fil­ zu messen wie Aus­bil­dungs­no­­ten­­­ (BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08).

Viele Grüße
Albin Göbel