Sehr geehrte Expertinnen und Experten,
wir haben für die Wahl ausschließlich Briefwahl vorgesehen.
Für die Rücksendung oder Rückgabe muss ja der Wahlbrief (Freiumschlag) zwingend zugeklebt sein (siehe hier im Forum, Thread "Wahlauschreiben - Briefwahl", 09.08.2018, viewtopic.php?f=5&t=1107)
Meine Frage: Muss auch der Wahlumschlag, der den Stimmzettel enthält, zugeklebt sein? Wenn ja, ist also bei nicht zugeklebten Wahlumschlag die Stimme ungültig?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Ausschließlich Briefwahl: Welche Umschläge müssen zugeklebt sein?
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- Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55
AW: Welche Umschläge müssen zugeklebt sein?
NEIN Muss nicht zugeklebt sein. Laut § 11 Abs. 3 Nr. 1 SchwbVWO ist es nötig und ausreichend, dass der Wähler den Stimmzettel in den Wahlumschlag "einlegt". Folglich kann dieser Wahlumschlag zugeklebt werden, muss es aber nicht zwingend laut dem Wortlaut der zitierten Wahlordnung. Es empfiehlt sich aber u.a. zur Sicherung des Wahlgeheimnisses, dass der Wähler auch diesen Umschlag zuklebt, was auch die allermeisten ohnehin von sich aus tun (ebenso Wiegand/Hohmann, SchwbVWO, § 11 Rn. 64, 65/76). Praxistipp zu Freiumschlägen (Klebetest!) siehe hier am Ende.marien hat geschrieben:Meine Frage: Muss auch der Wahlumschlag, der den Stimmzettel enthält, zugeklebt sein?
Viele Grüße
Albin Göbel
Re: Ausschließlich Briefwahl: Welche Umschläge müssen zugeklebt sein?
Lieber Herr Göbel,
vielen Dank für die schnelle Antwort! Das ist mir eine große Hilfe.
Herzliche Grüße,
Marien
vielen Dank für die schnelle Antwort! Das ist mir eine große Hilfe.
Herzliche Grüße,
Marien