Berechnung der Quote für die Ausgleichsabgabe

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Clara

Berechnung der Quote für die Ausgleichsabgabe

Beitrag von Clara »

Ich bin der SBV in einem Betrieb eines Arbeitgebers mit mehreren Betrieben. Wird die Quote für die Ausgleichsabgabe auf den Gesamtbetrieb berechnet oder auf die einzelnen Betriebe. Zu Information: Wir haben 8 örtliche Schwerbehindertenvertretungen und eine Gesamtschwerbehindertenvertretung
Ulrich.Römer

Berechnung der Quote für die Ausgleichsabgabe

Beitrag von Ulrich.Römer »

Hallo Herr Rohe,
jeder Arbeitgeber hat für alle Betriebsteile mit allen Arbeitsplätzen im Direktionsbereich spätestens bis zum 31. März eines Jahres nur eine Anzeige an die für seinen (Haupt-) Sitz zuständige Agentur für Arbeit zu erstatten (Zusammenfassungsprinzip).
Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Schwerbehindertenrechts vom 24. April 1974 (BGBl. I, S. 981) ist das früher geltende Trennungsprinzip durch das Zusammenfassungsprinzip abgelöst worden.

Die Beschäftigungspflicht ist seitdem nicht mehr mit den Begriffen ?Betrieb? oder ?Dienststelle? verbunden, sondern mit dem des ?Arbeitgebers?.

Für die Pflichtplatzberechnung kommt es allein auf die Summe der Arbeitsplätze im Direktionsbereich desselben Arbeitgebers an, unabhängig davon, ob die Arbeitsplätze über mehrere und welche Betriebe verteilt sind (BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2004, 1 BvR 1785/01 -, br 2005, 105; BVerwG, Beschluss vom 17. April 2003, -5 B 7.03-, br 2003, S. 222; BVerwG, Urteil vom 06. Juli 1989, -5 C 84/84-,br 1990, S. 18).

Das bis 1974 gültige sogenannte Aufteilungs-oder Trennungsprinzip ist nicht mehr gültiges Recht (BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 1989, a. a. O.).

Grüße
Ulrich Römer
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