arcus hat geschrieben:Darf der Wahlvorstand Wahlwerbung fördern oder behindern?
Hallo arcus, damit hatte sich letztes Jahr
BAG, 25.10.2017 - 7 ABR 2/16, für SBV-Wahl (mit Anmerkung Prof. Dr.
Kohte) sowie zehn Jahre zuvor
BVerwG, Urteil 27.06.2007, 6 A 1.06, für Wahlen gemäß BGleiG (mit
Verfahrensinfos) befasst zur Behinderung bei einer Wahlwerbung. Zu dem Umfang sowie Inhalten von Wahlwerbungsaktivitäten vgl. sinngemäß
BVerwG, Urteil vom 19.09.2012, 6 A 7.11, II.2.b.cc, Rn. 35-45, zur Personenwahl laut BGleiG.
Für die Wahlwerbung egal welcher Art gilt nach Kohte, Fußnote 17 mwN, der Grundsatz, "dass der Wahlvorstand neutral sein muss und sich nicht in die Wahlwerbung einschalten darf".
Kommentar aus 2012 nicht nur für Frauen, wonach die Organisation von Vorstellungsveranstaltungen durch den Wahlvorstand "nicht zu seinen Aufgaben" gehöre lt.
Wahlverordnung.
arcus hat geschrieben:Was darf er ...?
»The Best?« ♫♫♫
In ihrem Wahlflyer dürfen sich Kandidaten z.B. auch mit
„simply the best“ bewerben – zu Deutsch: "einfach der/die, das Beste", so
VGH München, 07.03.2017 - 17 P 16.2124 – jedoch nicht als "Kennwort" im SBV-Wahlvorschlag (Textfeld für Vertreter oder die Verteterin des Wahlvorschlags), weil Kennwörter
nicht zugelassen auf den Stimmzetteln. Einen Flyer, Handzettel usw mit derartigen subjektiven Wertungen im Wahlkampf darf der Wahlvorstand hingegen niemandem verwehren. Das ist keine unzulässige Herabwürdigung der Gegenkandidaten in Englisch!
Unzulässig wäre es, wenn ein parteilicher Wahlvorstand ungefragt die im Wahlvorschlag angegebene '
Art der Beschäftigung' ignoriert, teils weglässt oder eigenmächtig umtextet, abkürzt oder durch ganz andere (weniger aussagekräftige eher allgemeine) Bezeichnungen einfach ersetzt und diese statt der im eingereichten
Wahlvorschlag angegebenen in den
Stimmzettel einträgt, wie von einem Kandidaten hier in diesem
Forum beklagt (zum Beispiel "Beamter" statt "Sachbearbeiter Schwerbehindertenrecht"). Das "verfälscht" bzw. verletzt das zwingende Neutralitätsgebot und täuscht alle Wähler zudem über die Angaben im Wahlvorschlag. Der Wahlvorstand darf keine solcherart "frisierten" Daten in den Stimmzettel eintragen. Zu diesem schon zig-fach diskutierten "Dauerbrenner" der Wahlwerbung in diesem Forum ab 2014 vergl. auch
hier.
Viele Grüße
Albin Göbel