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Separater Aushang "Liste der Wahlberechtigten" nötig?

Verfasst: Donnerstag 16. August 2018, 14:15
von humanist
Hallo!

Ist dieses Formblatt auf Seite 101 der Broschüre tatsächlich auszufüllen und auszuhängen oder ist es überflüssig/redundant, weil der Inhalt bereits unter Punkt 4 im Wahlausschreiben enthalten/abgearbeitet ist?

Vielen Dank!

PS: Es ist klar, dass die Liste der Wahlberechtigten selbst nicht auszuhängen ist; dieses Formblatt der BIH auf Seite 101 der Broschüre und auch im Wahlkalender ist ein Aushang mit einem Hinweis, wo diese Liste einsehbar ist bzw. an wen Einsprüche zu richten sind. Infos also, die bereits im Ausschreiben enthalten sind.

Re: Separater Aushang "Liste der Wahlberechtigten" nötig?

Verfasst: Donnerstag 16. August 2018, 15:35
von a. friend
Hallo Humanist,

das ist mMn tatsächlich "doppelt gemoppelt" - das Wahlausschreiben enthält alle nötigen Infos.

Man liest sich,

A. Friend

AW: Separater Aushang "Liste der Wahlberechtigten" nötig?

Verfasst: Donnerstag 16. August 2018, 18:30
von albin.göbel
humanist hat geschrieben:Ist dieses Formblatt auf Seite 101 der Broschüre tatsächlich aus­zu­fül­len­­­­­ und auszuhängen?
Hallo, kann auch nicht erkennen, dass hier eine solche zusätzliche Bekanntmachung zur Wahl zwingend erforderlich ist nach der Wahlordnung, da diese Mindestinfos nach § 5 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 16 SchwbVWO ja alle im Muster-Wahlausschreiben enthalten sind. Erachte es allerdings für durchaus sinnvoll, die auszulegende Wählerliste mit diesem "Deckblatt" zu versehen unter dem Gesichtspunkt erläuternder Zu­satz­in­fos­ so­wie Beispielen bzw. Transparenz.

Stufenvertretung
Soll dieses für örtliche Wahlen konzipierte Formular auch für Stufenwahlen der SBV gemäß ­ § 180 SGB IX verwendet werden, so muss es unbedingt textlich angepasst werden, ­ weil ansonsten irreführend bzw. sinnfrei.

Viele Grüße
Albin Göbel