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Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers

Verfasst: Donnerstag 16. August 2018, 13:01
von bianca_sdr
Hallo zusammen,

wir haben keinen genannten Inklusionsbeauftragten. darauf hab ich die HR leitung hingewiesen und die Antwort war, wenn euch keiner genannt wurde, dann bin ich es.

Kann ein leitender Angestellter Inklusionsbeauftragter sein?

Re: Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers

Verfasst: Donnerstag 16. August 2018, 15:35
von arcus
An einer Antwort bin ich auch interessiert. (Ltd. Angestellte kann der Arbeitgeber sicher benennen.)
Meine Frage: Ist der Arbeitgeber ganz frei bei der Auswahl. Es gibt zum Beispiel qualifizierte Angestellte, die schwerbehindert sind und das Amt ausführen könnten. Der AG entscheidet sich aber für jemanden anderen.
Mein Arbeitgeber hat, trotz mehrmaliger Hinweise bisher keinen Verantwortlichen benannt. Was kann seitens Schwerbehindertenvertretung getan werden? Von BR Seite.

Insgesamt scheint mir das Thema Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers nicht mal bei großen Firmen auf dem Radarschirm zu sein. Was kann da getan werden?

freu mich wie immer auf die doch recht qualifizierten Antworten.

Re: Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers

Verfasst: Donnerstag 16. August 2018, 17:20
von albarracin_01
Hallo,

falls du den Beauftragten des Arbeitgebers iSd § 181 SGB IX meinst, so gibt es nichts in Gesetz oder Kommentierung, was gegen die Berufung eines LA steht.
Lediglich der Arbeitgeber selbst darf nicht Beauftragter sein.

Allerdings gibt es keine "Selbsteinsetzung" des AG-Beauftragten. Es muß eine förmliche Bestellung durch den AG erfolgen.

Re: Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers

Verfasst: Freitag 17. August 2018, 10:21
von bianca_sdr
Hallo,

danke schonmal für die Antworten.

unser HR Leiter hat hier als einziger Prokura. Gilt es dann schon als Arbeitgeber.

Inklusionsbeauftragter nicht bestellt bzw. nicht gemeldet?

Verfasst: Montag 29. Oktober 2018, 15:00
von albin.göbel
arcus hat geschrieben:Mein Arbeitgeber hat trotz mehr­ma­li­ger­ Hinweise keinen Ver­ant­wort­li­chen benannt. Was kann seitens SBV getan werden? Von BR Seite?
:idea: Das kann durchaus Kosten verursachen und als Indiz für Diskriminierung wg. Be­hin­de­rung­ angesehen werden, sagte schon im wegweisenden Urteil das LAG Hamm am 13.06.2017, 14 Sa 1427/16. ­ Ar­beit­ge­ber­ver­bän­de­ haben darüber ­ umfänglich be­rich­tet­­, auch die BIH in ZB 1/2018. Bis vor einigen Jahren war der Beauftragte des Arbeitgebers lt. § 98 SGB IX a.F. noch in der jährlichen Anzeige zur Aus­gleichs­ab­gabe einzutragen, was dann leider ab­ge­schaft­­ wurde – warum auch immer.

Praxishinweise
"Für die Praxis ist von Bedeutung, dass die SBV die Nichtbestellung nach § 178 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB IX als Verstoß gegen ein zu Gunsten schwerbehinderter Menschen geltendes Gesetz beanstanden kann. Ri­si­ko­reich­ wird das Unterlassen für den Ar­beit­ge­ber­, wenn der fehlenden Bestellung eine Indizwirkung im Sinne von § 22 AGG bei­ge­mes­sen­ wird. Dann machen ab­ge­lehn­te­ Be­wer­ber/innen von der Be­nach­tei­li­gungs­ver­mu­tung­ Gebrauch und verlangen nach § 164 Abs. 2 SGB IX iVm § 15 AGG Schadensersatz oder Ent­schä­di­gung­". (Düwell, LPK-SGB IX, § 181 Rn. 8).

Haben SBV bzw. BR/PR moniert und Ar­beit­ge­ber­ ignoriert, werden ihm das die Ar­beits­rich­ter­ in ei­nem­­ AGG-Verfahren als vor­sätz­li­ches­ Un­ter­las­sen­ vorhalten, und werden dieses bei der Höhe der Ent­schä­di­gung­ wegen Verfahrens­dis­kri­mi­nierung ge­büh­rend­ zu berücksichtigen haben.

Hinweis für öffentlichen Dienst
Die Bestellung bzw. Abberufung von Inklusionsbeauftragten bedarf der Mitbestimmung des Personalrats in Baden-Würt­tem­berg nach § 75 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. e) LPVG BW.

Die Bestellung bzw. Abberufung von Inklusionsbeauftragten bedarf der Mitwirkung des Personalrats in Bayern nach dem Art. 76 Abs. 1 Nr. 9 BayPVG.

Viele Grüße
Albin Göbel

Re: Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers

Verfasst: Montag 29. Oktober 2018, 15:32
von arcus
Lieber Albin Göbel,

vielen Dank für den Hinweis.