Guten Tag,
wir verwenden für die Wahlvorschläge ( Sammeln der Stützunterschriften) das Formular, welches ich von der Seite des Integrationsamtes Hessen heruntergeladen habe.
Folgende Frage tut sich nun auf :
Wir haben dort, wie möglich, eine Vertrauensperson und 2 Vertretervorschläge eingetragen und entsprechend Unterschriften gesammelt.
Ist es nun nicht so, dass eigentlich 2 Listen vorliegen ? Eine für die Vertrauensperson und 1 für die beiden Vertreter. Die Unterschriften für die beiden Vertreter müssten sich gegeneinander aufheben. Denn ich kann doch nur für einen Vertreter meine Unterschrift abgeben ?
Kann man somit dieses Formular nur für einen Vertrauensperson und einen Vertreter verwenden ?
LG
Wie Formular des Integrationsamtes für Wahlvorschläge verwenden
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- Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55
Formular für Wahlvorschläge?
NEIN Die SBV-Wahlen sind nie Listenwahlen sondern immer reine Personenwahlen. Das Wort "Liste" kommt in der SchwbVWO lediglich im Zusammenhang mit der "Liste der Wahlberechtigten" vor, sonst nirgends. Siehe dazu entsprechend die Diskussion vom 01.08.2018.clause hat geschrieben:Ist es nun nicht so, dass eigentlich zwei Listen vorliegen?
NEIN Unter der Voraussetzung, dass der Wahlvorstand in das Wahlausschreiben schreiben sollte, dass zwei Stellvertreter zu wählen sind, dann dürfen Sie in dieses Formular als Stellvertretung auch maximal bis zu zwei Bewerber eintragen. Weniger ginge schon, aber nicht mehr. Mit den Unterschriften werden dann gleichzeitig der Bewerber für das eine Amt der Vertrauensperson als auch die zwei Bewerber für die Ämter der stellvertretenden Mitglieder der SBV unterstützt. Ebenso wie Sie zwei Stellvertreter wählen können auf einem Stimmzettel, können Sie auch zwei Stellvertreter vorschlagen auf einem Vorschlagszettel, da Vorschlagsrecht für alle zu wählenden Vertreter. Genau deswegen ist ja auf dem Formular Platz für mehrere Bewerber. Unzulässig wäre, wenn z.B. zwei Vorschlagszettel für die Stellvertreter unterschrieben würden laut Pahlen, NPM-SGB IX, Rn. 3 zu § 6 SchwbVWO am Ende, wie folgt:clause hat geschrieben:Denn ich kann doch nur für einen Vertreter meine Unterschrift abgeben? Kann man somit dieses Formular nur für eine Vertrauensperson und einen Vertreter verwenden?
Dieses Thema wurde bereits ausführlich in der wohl längsten Diskussion aller Zeiten dieses Wahlforums teils kontrovers erörtert im Sommer/Herbst 2014.Dr. Pahlen hat geschrieben:Hat aber der Wahlberechtigte schon einen Stellvertretervorschlag unterschrieben, kann er auch dann nicht weitere stellvertretende Mitglieder vorschlagen, wenn nur beide Vorschläge zusammen die vorgesehene Höchstzahl der stellvertretenden Mitglieder erreichen.
Viele Grüße
Albin Göbel
Re: Wie Formular des Integrationsamtes für Wahlvorschläge verwenden
Vielen Dank für die Antwort. Habe inzwischen in einem persönlichen Gespräch mit meinem Ansprechpartner beim LWV alles geklärt.
Hier aber nochmals zur Klarstellung :
Mit Listen meinte ich 2 Listen mit Stützunterschriften. Keine Liste mit Kandidaten, die sich zur Wahl stellt.
Unterschreibe ich auf eben 2 dieser Listen werde ich vom Wahlvorstand aufgefordert mich innerhalb von 3 Tagen zu erklären. Sage ich nicht, welche Liste ich unterstütze ist meine Unterschrift für keinen Wahlvorschlag gültig.
Nochmals vielen Dank. Meine Fragen sind, wie schon weiter oben geschrieben, beantwortet.
LG
Hier aber nochmals zur Klarstellung :
Mit Listen meinte ich 2 Listen mit Stützunterschriften. Keine Liste mit Kandidaten, die sich zur Wahl stellt.
Unterschreibe ich auf eben 2 dieser Listen werde ich vom Wahlvorstand aufgefordert mich innerhalb von 3 Tagen zu erklären. Sage ich nicht, welche Liste ich unterstütze ist meine Unterschrift für keinen Wahlvorschlag gültig.
Nochmals vielen Dank. Meine Fragen sind, wie schon weiter oben geschrieben, beantwortet.
LG