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Betriebsarzt empfiehlt Gleichstellungsantrag

Verfasst: Mittwoch 3. Oktober 2012, 17:44
von lothar.schneider
Hallo, ich bin seid August 2012 als Vertrauensperson der SBV tätig. In die Position bin ich gekommen, da der damalige Amtsinhaber von seinem Amt zurücktrat und ich als dessen Stellvertreter nachrückte. Inzwischen hab ich auch schon einen Überblick und Einblick in die Rechten, Pflichten und Aufgaben der SBV erlangt.

Zu meiner Frage: Ein Kollege kam mit der Bitte um Hilfe beim Ausfüllen des Gleichstellungsantrages zu mir. Er erwähnte, dass ihm die Betriebsärztin dazu geraten habe. Er selber war, begründet durch seine gesundheitliche Behinderung, 2011 ca. 3 Monate krank und 2012 bisher 6 Wochen. Er hat einen GdB von 40%.

Von Seiten des AG seien noch keine Maßnahmen im Zusammenhang mit seinen krankheitsbedingten Fehlzeiten erfolgt.

Ich würde nun gerne wissen, ob es normal ist bzw. möglich ist, dass der Betriebsarzt einen Gleichstellungsantrag praktisch "anordnen" kann.
Und zweitens ist hierin schon eine objektive Gefährtung des Arbeitsplatzes zu sehen - was ja eine Vorraussetzung für die Antragstellung ist - oder vielmehr doch eher eine subjektive Beurteilung als Gefährtung durch den Kollegen?

mit kollegialem Gruß
Lothar Schneider

Betriebsarzt empfiehlt Gleichstellungsantrag

Verfasst: Donnerstag 4. Oktober 2012, 12:48
von dieter.kötter
Hallo, ich bin seid August 2012 als Vertrauensperson der SBV tätig. In die Position bin ich gekommen, da der damalige Amtsinhaber von seinem Amt zurücktrat und ich als dessen Stellvertreter nachrückte. Inzwischen hab ich auch schon einen Überblick und Einblick in die Rechten, Pflichten und Aufgaben der SBV erlangt.

Zu meiner Frage: Ein Kollege kam mit der Bitte um Hilfe beim Ausfüllen des Gleichstellungsantrages zu mir. Er erwähnte, dass ihm die Betriebsärztin dazu geraten habe. Er selber war, begründet durch seine gesundheitliche Behinderung, 2011 ca. 3 Monate krank und 2012 bisher 6 Wochen. Er hat einen GdB von 40%.

Von Seiten des AG seien noch keine Maßnahmen im Zusammenhang mit seinen krankheitsbedingten Fehlzeiten erfolgt.

Ich würde nun gerne wissen, ob es normal ist bzw. möglich ist, dass der Betriebsarzt einen Gleichstellungsantrag praktisch "anordnen" kann.
Und zweitens ist hierin schon eine objektive Gefährtung des Arbeitsplatzes zu sehen - was ja eine Vorraussetzung für die Antragstellung ist - oder vielmehr doch eher eine subjektive Beurteilung als Gefährtung durch den Kollegen?

mit kollegialem Gruß
Lothar Schneider





Hallo Herr Schneider
Anordnen kann die Betriebsärztin es nicht.
Wenn die Betriebsärztin die Gleichstellung befürwortet, würde ich schnellstmöglich den Antrag stellen. Es könnte ja sein das die Betriebsärztin Informationen hat die sie nicht haben, und der Arbeitsplatz nach Meinung der Betriebsärztin gefährdet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Kötter

Betriebsarzt empfiehlt Gleichstellungsantrag

Verfasst: Donnerstag 4. Oktober 2012, 13:26
von lothar.schneider
Hallo Herr Schneider
Anordnen kann die Betriebsärztin es nicht.
Wenn die Betriebsärztin die Gleichstellung befürwortet, würde ich schnellstmöglich den Antrag stellen. Es könnte ja sein das die Betriebsärztin Informationen hat die sie nicht haben, und der Arbeitsplatz nach Meinung der Betriebsärztin gefährdet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Kötter

Hallo Herr Kötter,

vielen Dank für die rasche Antwort. Genau das denke ich mir ja auch.
Antragstellung läuft daher auch schon.

Noch eine grundsätzliche Frage: wäre es in so einem Fall nicht auch angebracht, eine Höherstufung des GdB zu beantragen?

Mit freundlichen Grüßen
Lothar Schneider

Betriebsarzt empfiehlt Gleichstellungsantrag

Verfasst: Donnerstag 4. Oktober 2012, 13:48
von dieter.kötter
Hallo Herr Schneider
Anordnen kann die Betriebsärztin es nicht.
Wenn die Betriebsärztin die Gleichstellung befürwortet, würde ich schnellstmöglich den Antrag stellen. Es könnte ja sein das die Betriebsärztin Informationen hat die sie nicht haben, und der Arbeitsplatz nach Meinung der Betriebsärztin gefährdet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Kötter

Hallo Herr Kötter,

vielen Dank für die rasche Antwort. Genau das denke ich mir ja auch.
Antragstellung läuft daher auch schon.

Noch eine grundsätzliche Frage: wäre es in so einem Fall nicht auch angebracht, eine Höherstufung des GdB zu beantragen?

Mit freundlichen Grüßen
Lothar Schneider[/quote]


Hallo Herr Schneider
Eine Höherstufung des GdB gibt es nicht, es ist immer ein Änderungsantrag, das Heißt es wird alles neu Bewertet. Dafür bitte erst die Neue Versorgungsmedizinische Grundsätze http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/ einsehen und dann Abschätzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Kötter


Betriebsarzt empfiehlt Gleichstellungsantrag

Verfasst: Donnerstag 4. Oktober 2012, 13:49
von lothar.schneider


Hallo Herr Schneider
Eine Höherstufung des GdB gibt es nicht, es ist immer ein Änderungsantrag, das Heißt es wird alles neu Bewertet. Dafür bitte erst die Neue Versorgungsmedizinische Grundsätze http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/ einsehen und dann Abschätzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Kötter
Aha, danke für die Info.
Und danke für den klasse Link.

Gruß
Lothar Schneider